Akte

Appellationis Auseinandersetzung um Abrechnung über eine Vormundschaft

Kläger: (2) Erben des Joachim Rathcken (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Peter Floecker namens seiner Ehefrau (Kl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Petrus Rudolf Schröder (A)

Fallbeschreibung: Die Ehefrau Floeckers stand unter der Vormundschaft Joachim Rathckes. Nach der Hochzeit verlangte Floecker von den Erben des mittlerweile verstorbenen Rathcke eine Abrechnung über diese Vormundschaft und wurde in diesem Gesuch bereits im Mai 1726 vom Rat unterstützt. Da die Kl. die Herausgabe dieses Inventars durch Appellation vor dem Rat bis Mai 1727 verzögert haben und nun vor dem Tribunal appellieren wollen, bittet Bekl. am 13.06. um Einschränkung der Appellationsfrist auf 8 Tage. Am 14.06. gesteht das Tribunal den Kl.n 14 Tage Frist zu. Diese bezichtigen Bekl. am 23.06. grober Unwahrheiten, da sie gegen das Urteil gar nicht appellieren, sondern es zunächst vom Rat erklären lassen wollten und bitten darum, den Bekl. zur Übernahme eventueller Kosten vor dem Tribunal zu verurteilen.Das Tribunal nimmt dies am 26.06.1727 ad acta.

Instanzenzug: 1. Vormundschaftsgericht 1726 2. Ratsgericht 1727 3. Tribunal 1727

Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 14.05.1727

Archivaliensignatur
(1) 2779
Alt-/Vorsignatur
Wismar R 89 (W R 3 n. 89)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 18. 1. Kläger R
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1727) 13.06.1727-26.06.1727

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Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 11:29 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • (1727) 13.06.1727-26.06.1727

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