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Wie passt die Schuldenbremse zur staatlichen Doppik?
Die Mitte 2009 verabschiedete Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse geht in ihrem Sprachgebrauch von einer kameralistischen Haushaltsführung der Länder aus. Mittlerweile gestalten aber viele Länder ihre Haushalte nach den Grundsätzen der staatlichen doppelten Buchführung. Dies bringt Probleme mit sich, die doppisch bilanzierende Länder zwingt, gewissermaßen eine kameralistische Nebenrechnung aufzumachen. Auch wenn der Ergebnisausgleich in der kaufmännischen Buchführung nachhaltiger sein kann, ist nach dem Verfassungsrecht immer davon auszugehen, dass die kameralistische Schuldenbremse gilt.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Journal: Wirtschaftsdienst ; ISSN: 1613-978X ; Volume: 90 ; Year: 2010 ; Issue: 4 ; Pages: 269-271 ; Heidelberg: Springer
- Klassifikation
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Wirtschaft
- Ereignis
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Geistige Schöpfung
- (wer)
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Tappe, Henning
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wer)
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Springer
- (wo)
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Heidelberg
- (wann)
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2010
- DOI
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doi:10.1007/s10273-010-1067-8
- Handle
- Letzte Aktualisierung
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10.03.2025, 11:41 MEZ
Datenpartner
ZBW - Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften - Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Artikel
Beteiligte
- Tappe, Henning
- Springer
Entstanden
- 2010