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Wie passt die Schuldenbremse zur staatlichen Doppik?

Die Mitte 2009 verabschiedete Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse geht in ihrem Sprachgebrauch von einer kameralistischen Haushaltsführung der Länder aus. Mittlerweile gestalten aber viele Länder ihre Haushalte nach den Grundsätzen der staatlichen doppelten Buchführung. Dies bringt Probleme mit sich, die doppisch bilanzierende Länder zwingt, gewissermaßen eine kameralistische Nebenrechnung aufzumachen. Auch wenn der Ergebnisausgleich in der kaufmännischen Buchführung nachhaltiger sein kann, ist nach dem Verfassungsrecht immer davon auszugehen, dass die kameralistische Schuldenbremse gilt.

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Journal: Wirtschaftsdienst ; ISSN: 1613-978X ; Volume: 90 ; Year: 2010 ; Issue: 4 ; Pages: 269-271 ; Heidelberg: Springer

Klassifikation
Wirtschaft

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Tappe, Henning
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Springer
(wo)
Heidelberg
(wann)
2010

DOI
doi:10.1007/s10273-010-1067-8
Handle
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:41 MEZ

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Objekttyp

  • Artikel

Beteiligte

  • Tappe, Henning
  • Springer

Entstanden

  • 2010

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