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Wie passt die Schuldenbremse zur staatlichen Doppik?

Die Mitte 2009 verabschiedete Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse geht in ihrem Sprachgebrauch von einer kameralistischen Haushaltsführung der Länder aus. Mittlerweile gestalten aber viele Länder ihre Haushalte nach den Grundsätzen der staatlichen doppelten Buchführung. Dies bringt Probleme mit sich, die doppisch bilanzierende Länder zwingt, gewissermaßen eine kameralistische Nebenrechnung aufzumachen. Auch wenn der Ergebnisausgleich in der kaufmännischen Buchführung nachhaltiger sein kann, ist nach dem Verfassungsrecht immer davon auszugehen, dass die kameralistische Schuldenbremse gilt.

Language
Deutsch

Bibliographic citation
Journal: Wirtschaftsdienst ; ISSN: 1613-978X ; Volume: 90 ; Year: 2010 ; Issue: 4 ; Pages: 269-271 ; Heidelberg: Springer

Classification
Wirtschaft

Event
Geistige Schöpfung
(who)
Tappe, Henning
Event
Veröffentlichung
(who)
Springer
(where)
Heidelberg
(when)
2010

DOI
doi:10.1007/s10273-010-1067-8
Handle
Last update
10.03.2025, 11:41 AM CET

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  • Artikel

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  • Tappe, Henning
  • Springer

Time of origin

  • 2010

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