BVerfG, Beschluss v. 19. 12. 2017 – 2 BvR 424/17 (Leitsatz d. Redaktion)

Zusammenfassung: Einmal mehr hat das BVerfG über eine Verfassungsbeschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls entschieden, die eine Verletzung des Art. 1 Abs. 1 GG wegen menschenrechtswidriger Haftbedingungen behauptet hat. Andrea Edenharter (JZ 2018, 313) bemerkt, dass der Senat, anstatt auf die die Zulässigkeit begründende mögliche Identitätskontrolle einzugehen, sich ausschließlich der vom Beschwerdeführer nicht gerügten Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch das OLG zuwendet. Darin sei die Bereitschaft zum konstruktiven Dialog mit dem EuGH zu erkennen, auch wenn das BVerfG nicht (wie der österreichische Verfassungsgerichtshof) den Schritt zur direkten Anwendung der Grundrechte-Charta macht

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
Online-Ressource (5 Seiten)
Sprache
Deutsch

Erschienen in
BVerfG, Beschluss v. 19. 12. 2017 – 2 BvR 424/17 (Leitsatz d. Redaktion) ; volume:73 ; number:6 ; year:2018 ; pages:309-313
Juristenzeitung ; 73, Heft 6 (2018), 309-313

DOI
10.1628/002268818X15187867650272
URN
urn:nbn:de:101:1-2019120111591494164913
Rechteinformation
Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Letzte Aktualisierung
14.08.2025, 10:44 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Deutsche Nationalbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Ähnliche Objekte (12)