BVerfG, Kammerbeschluss v. 20. 11. 2020 – 2 BvR 477/17 (Leitsatz d. Red.)

Zusammenfassung: Bei einem Luftangriff durch US-amerikanische Flugzeuge in Afghanistan im Jahr 2009 wurden mehrere Zivilisten getötet. Der Befehl für den Angriff war von einem Offizier der Bundeswehr im Rahmen eines ISAF-Einsatzes gegeben worden. Angehörige der Getöteten klagten vor dem LG Bonn (JZ 2014, 411 mit Anm. Frau) erfolglos auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das OLG Köln und der BGH (JZ 2017, 419 mit Anm. Schmalenbach) bestätigten die klageabweisende Entscheidung des LG. Das BVerfG hat nun die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Bernd Grzeszick (JZ 2021, 146) sieht in den Entscheidungsgründen gleichwohl eine bedeutende Weiterentwicklung des Staatshaftungsrechts und begrüßt dessen grundrechtliche Radizierung

Location
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Extent
1 Online-Ressource (4 Seiten)
Language
Deutsch

Bibliographic citation
BVerfG, Kammerbeschluss v. 20. 11. 2020 – 2 BvR 477/17 (Leitsatz d. Red.) ; volume:76 ; number:3 ; year:2021 ; pages:142-145
Juristenzeitung ; 76, Heft 3 (2021), 142-145

DOI
10.1628/jz-2021-0046
URN
urn:nbn:de:101:1-2021051713124995827042
Rights
Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Last update
14.08.2025, 10:50 AM CEST

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