Archivale
Diebstahlvorwurf, Streit mit Tätlichkeiten
Enthält: Gegenstand des Rechtsstreits ist ein handgreiflicher Streit zwischen Margaretha Heidgens und der Ehefrau Johann Nicolaus Wirtz'. Im Verlauf der Ermittlungen des Gerichts werden eine Menge Zeugen verhört: Nicolaus Kurffgen, Stephan und Johannes Gyßen (Vater und Sohn), Maria Catharina Beyenburg gen. Klosterhalfens, Gertrudt Sellsteden, Catharina Gyßens, Margareth Wissens gen. Effers, Heinrich Hotzell und Michael Leonarts, Ursula Krigs und Johann Georg Barth. Eine Rolle als Informantin spielt die Mutter der Margaretha, Catharina Heidgens. Sie ist es z. B., die die Zeugen für ihre Tochter benennt. Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war, dass Frau Wirtz beim Herrichten des Mittagessens für ihren Mann und den Canonicus Fabritius, die aus Köln zurückkamen und zusammen speisen wollten, ein Tischtuch und Servietten sowie eine Zinnschüssel und ein Trichterchen vermisste. Um sie zu suchen, ging sie hinaus, und auch um einen Eimer Wasser am Brunnen zu holen. Margaretha Heidgens stand im benachbarten Bohlener Hof. Am Zaun hingen Windeln zum Trocknen. Als sie zurückkam waren die Nachbarin und die Windeln verschwunden. Das Trichterchen fand sie zwischen zwei Türen wieder, die übrigen Gegenstände blieben verschwunden. Offensichtlich fasste sie daraufhin Argwohn gegen Margaretha, doch keiner der Zeugen hatte gehört, dass sie diese offen des Diebstahls bezichtigte. Gleichwohl kam es einige Tage später zu einem Wortgefecht, bei dem Frau Wirtz Margaretha Heidgens "Bettelpack" titulierte. Bei der Verfolgung kam es zu einer Schlägerei, bei der Margaretha eine Beule am Kopf und ein zerissenes Hemd und Frau Wirtz Schläge mit dem Spinnrockenkopf davontrugen. Die Zeugen waren alle jedoch nur mittelbar beteiligt und sagen übereinstimmend aus, von den Handgreiflichkeiten nichts gesehen zu haben. Sie sind sich auch nicht einig, wer von den beiden Frauen wem an Kraft überlegen sei. Eine Zeugin, die Frau des Johann Ludwig Fruchtener, weigert sich auch, den Zeugeneid zu leisten und geht, trotz angedrohter Brüchtenstrafe, ohne Aussage nach Hause. Am 15.9.1738 fällt das Gericht nach vorangegangener Aktenversendung und Einholung des Votums eines unabhängigen Rechtsgelehrten das Urteil: Es spricht Frau Wirtz, Klägerin (wegen der Schlägerei) und Nachbeklagte (wegen der Injurien), die geständig war, schuldig, 5 Goldgulden Strafe an den Fiskus und 5 Goldgulden "pro civili emenda" als Entschädigung an Margaretha Heidgens sowie die Prozessunkosten zu zahlen. Frau Wirtz protestiert und appelliert natürlich sogleich dagegen. Man einigt sich daraufhin am 30.9.1738 auf einen Vergleich, dessen Inhalt allerdings nicht bekannt ist.
- Reference number
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GerKer, 835
- Extent
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Schriftstücke: 11
- Context
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Schöffengericht Kerpen >> 4 Kriminalfälle der Niedergerichtsbarkeit >> 4.1 Beleidigung, üble Nachrede - ohne und mit Tätlichkeiten
- Holding
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Indexbegriff subject
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Diebstahlvorwurf
Heidgens, Margaretha
Tätlichkeiten
Zeugenverhöre
- Indexentry person
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Barth, Johann Georg
Beyenburg gen. Klosterhalfens, Maria Catharina
Fabritius, Canonicus
Gyßen,Stephan und Johannes
Gyßens, Catharina
Heidgens, Catharina, Mutter der Margaretha
Hotzell, Henrich
Krigs, Ursula
Kurffgen, Nicolaus
Leonarts, Michael
Sellsteden, Gertrudt
Wirtz, Nicolaus Johann
Wissens gen. Effers, Margareth
- Date of creation
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1737 - 1738
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
24.06.2025, 2:20 PM CEST
Data provider
Stadtarchiv Kerpen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 1737 - 1738