- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- J.publ.g. 592 n
- Extent
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176 S. 8"
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Elberfeld & Iserlohn
- (who)
-
Bädeker
- (when)
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1847
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10560761-5
- Last update
-
16.04.2025, 8:37 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Associated
- Bädeker
Time of origin
- 1847
Other Objects (12)

Die drei Preußischen Regulative v. 1./2. u. 3. Oct. 1854 über Einrichtung des evang. Seminar-, Präparanden- u. Elementarschul-Unterrichts nach ihrem Werthe beurtheilt von einem älteren Pädagogen : Mit einer Einleitung von Diesterweg. (Bes. Abdruck aus Diesterweg's "Rheinischen Blättern", 51 Bd. Hft. 2)

Allgemeines Berggesetz für die Preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 mit den Abänderungen durch das Gesetze vom 9. April 1873, sowie durch die Novelle zum Berggesetz vom 24. Juni 1892 : Textausgabe mit Anhang, enthaltend des Gesetz betr. die Bestrafung unbefugter Gewinnung von Mineralien; - Bestimmung der Gewerbeordnung über das Koalitionsrecht; - Gesetz und Bekanntmachung betr. den etc. Gebrauch von Sprengstoffen; - Bekanntmachung betr. Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlebergwerken; - sowie das Gesetz betr. die Zuständigkeit der Minister, vom 26. März 1890 etc. etc.
![Nachtr. [1]: Instruction des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zur Ausführung des Gesetzes vom 12. Mai 1851 über die Verhältnisse der Miteigenthümer eines Bergwerks, für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Ausnahme der auf dem linken Rheinufer belegenen Landestheile. : Zusammenstellung der am 12. Mai 1851 erlassenen, am 1. Juli in Kraft tretenden Gesetze, betreffend die Besteuerung der Bergwerke, und die Verhältnisse der Miteigenthümer eines Bergwerks; nebst den Motiven und Ministerial-Instruktionen](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e6a6c4da-c427-416e-8fe9-f3b8dafd30e0/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachtr. [1]: Instruction des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zur Ausführung des Gesetzes vom 12. Mai 1851 über die Verhältnisse der Miteigenthümer eines Bergwerks, für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Ausnahme der auf dem linken Rheinufer belegenen Landestheile. : Zusammenstellung der am 12. Mai 1851 erlassenen, am 1. Juli in Kraft tretenden Gesetze, betreffend die Besteuerung der Bergwerke, und die Verhältnisse der Miteigenthümer eines Bergwerks; nebst den Motiven und Ministerial-Instruktionen
