Band
[Hauptbd.]: Das neue Bergrecht : Zusammenstellung der am 12. Mai 1851 erlassenen, am 1. Juli in Kraft tretenden Gesetze, betreffend die Besteuerung der Bergwerke, und die Verhältnisse der Miteigenthümer eines Bergwerk ;nebst den Motiven und Ministerial-Instruktionen
- Location
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Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- Gr 10985
- Extent
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92 S
- Language
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Deutsch
- Notes
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P_Drucke_Territorialrecht
- Bibliographic citation
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Das neue Bergrecht : Zusammenstellung der am 12. Mai 1851 erlassenen, am 1. Juli in Kraft tretenden Gesetze, betreffend die Besteuerung der Bergwerke, und die Verhältnisse der Miteigenthümer eines Bergwerks ; nebst den Motiven und Ministerial-Instruktionen
- Series
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Deutsches Territorialrecht des 19. Jahrhunderts
- Published
-
Essen : Bädeker , 1852
- PURL
- Last update
-
22.04.2025, 2:09 PM CEST
Data provider
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Band
Time of origin
- Essen : Bädeker , 1852
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Nachtr. 2: Circular-Verfügung vom 31. März 1852, betreffend die Ausfertigung von Schürf-Erlaubniß-Scheinen und Muthungen auf die dem Berg-Regal angehörigen Mineralien. : Zusammenstellung der am 12. Mai 1851 erlassenen, am 1. Juli in Kraft tretenden Gesetze, betreffend die Besteuerung der Bergwerke, und die Verhältnisse der Miteigenthümer eines Bergwerks; nebst den Motiven und Ministerial-Instruktionen
![Nachtr. [1]: Instruction des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zur Ausführung des Gesetzes vom 12. Mai 1851 über die Verhältnisse der Miteigenthümer eines Bergwerks, für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Ausnahme der auf dem linken Rheinufer belegenen Landestheile. : Zusammenstellung der am 12. Mai 1851 erlassenen, am 1. Juli in Kraft tretenden Gesetze, betreffend die Besteuerung der Bergwerke, und die Verhältnisse der Miteigenthümer eines Bergwerks; nebst den Motiven und Ministerial-Instruktionen](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e6a6c4da-c427-416e-8fe9-f3b8dafd30e0/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachtr. [1]: Instruction des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zur Ausführung des Gesetzes vom 12. Mai 1851 über die Verhältnisse der Miteigenthümer eines Bergwerks, für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Ausnahme der auf dem linken Rheinufer belegenen Landestheile. : Zusammenstellung der am 12. Mai 1851 erlassenen, am 1. Juli in Kraft tretenden Gesetze, betreffend die Besteuerung der Bergwerke, und die Verhältnisse der Miteigenthümer eines Bergwerks; nebst den Motiven und Ministerial-Instruktionen
