Akten

Mandatum poenale Auseinandersetzung um Holzsammeln und Viehweide in der Stubnitz

Kläger: (2) sämtliche Einwohner von Jasmund und Wittow auf Rügen

Beklagter: Andreas Holtz, Amtmann zu Bergen

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Johann David Fabarius (A), Dr. Erich Hertzberg (P)

Fallbeschreibung: Die Kl. bitten um ein Strafmandat an den Bekl., ihnen während des schwebenden Verfahrens (Nr. 0449) nicht das Holzsammeln in der Stubnitz zu verbieten. Das Tribunal weist sie am 23.12.1732 auf die inhibitio generalis" hin, die bei Gewährung der Appellationsprozesse ohnehin greife. Am 19.01.1733 beschweren sich die Kl. darüber, daß der Bekl. ihnen ungeachtet dessen das Holzsammeln verboten habe. Daraufhin erläßt das Tribunal am 27.01.1733 ein Strafmandat mit Androhung von 100 Rtlr Strafe an den Bekl., während des Verfahrens keine Veränderungen im alten Gebrauch vorzunehmen. Am 24.02. beschweren sich die Kl., daß sich der Bekl. nicht an das Tribunalsmandat halten, sondern die Verordnung der Landesregierung umsetzen wolle und erbitten die Durchsetzung des Mandates. Am 27.02. fordert das Tribunal die Landesregierung auf, seinen Anweisungen zu folgen. Am 17.04. beschweren sich die Kl. darüber, daß der Bekl. den Heidereitern befohlen hat, ihr Vieh zu pfänden, sobald es in der Stubnitz weide und bitten das Tribunal um Durchsetzung ihrer alten Rechte. Das Tribunal erläßt am 20.04.1733 ein Strafmandat an den Bekl. über 200 Rtlr, das Vieh der Kl. in der Stubnitz weiden zu lassen. Am 11.05. rechtfertigt die Landesregierung ihr Vorgehen mit dem schlechten Zustand der Stubnitz und bittet darum, eine Entscheidung des Stockholmer Hofes einzuholen. Am 22.05. verteidigt das Tribunal sein Vorgehen und fordert die Regierung zur Umsetzung der bewährten Ordnungen auf. Am 21.09. klagen die Kl. über erneute Einschränkungen durch die Landesregierung, die die Weide in der Stubnitz mit militärischer Gewalt verhindern will und eine hochrangige Kommission zur Besichtigung der Stubnitz aufgefordert hat, die die Weide stark einschränken will. Die Kl. bitten daher um Schutz ihrer alten Privilegien. Die Antwort des Tribunals erhellt nicht, da ein Protokoll vom 10.11.1733, auf das verwiesen wird, der Akte nicht beiliegt.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1732-1733

Prozessbeilagen: (7) Verordnung des Bekl. vom 24.12.1732; von Notar Johann Albert Babst ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 03.02.1733 sowie angefertigtes Protokoll über ein Gespräch mit dem Bekl. vom 18.02.1733; Erlasse der Landesregierung vom 11.03., 02.05., 01.06., 03. & 17.07.1733; Erlaß des Bekl. vom 21.03.1733; Schreiben des J. Wewetzer zu Spycker an Dr. Fabarius vom 21.03. und 08.05.1733; Suppliken der Kl. an die Landesregierung vom 11.05. und 13.07.1733; Schreiben des J.J. L. Scherfin zu Lanken an Dr. Fabarius vom 09.05.1733

Archivaliensignatur
(1) 0450
Alt-/Vorsignatur
Rep. 29, Nr. 563

Kontext
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.18. 1. Kläger R
Bestand
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Laufzeit
(1732) 20.12.1732-10.11.1733

Weitere Objektseiten
Geliefert über
Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:03 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Archiv der Hansestadt Wismar. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1732) 20.12.1732-10.11.1733

Ähnliche Objekte (12)