Einblattdruck | Monografie | Verordnung
Avertissement Wegen des denen Seiden-Bau-Entreprenneurs [!] bewilligten Præmii, für die selbst gewonnene Seide : Berlin, den 6 ten Junii 1769
- Location
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Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 11 in: 2" An 8630-2
- VD 18
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10029338
- Extent
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[1] Bl
- Language
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Deutsch
- Notes
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P_Drucke_VD18
VD18 10029338
- Series
-
VD18 digital
- Published
-
[Berlin] : [Decker] , 1769
- Sponsorship
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Last update
- 22.04.2025, 2:07 PM CEST
Data provider
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Einblattdruck ; Verordnung ; Monografie
Time of origin
- [Berlin] : [Decker] , 1769
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Friedrich Wilhelm, König [et]c. Unsern [et]c. Da die bisherige Art und Weise, die Seidenbau-Prämien zu liquidiren und anzuweisen, von der Beschaffenheit gewesen ist, daß dadurch die Demerenten die Prämien-Gelder erst ein Jahr, oder wohl gar zwey Jahre nach geschehener Seiden-Erndte erhalten haben ...
Avertissement. De Dato Berlin, den 12. Sept. 1794. Es wird hierdurch Jedermann, den es angehet, besonders den reisenden Fremden, hauptsächlich aber den hiesigen Fuhrwerktreibenden Einwohnern, welche Personen mit verdungenem Lohnfuhrwerk fortbringen, in Erinnerung gebracht: 1) Daß ... kein mit Extra-Post angekommener Passagier mit vermietheten Lohn-Pferden von hier fortgebracht werden darf, sondern blos mit Post-Pferden weiter- oder zurückreisen kann. 2) Daß derjenige Lohn-Fuhrmann ... bey der Fuhrzettel-Expedition ... den reglementsmäßigen Postzettel zu der übernommenen Personen-Reise ... lösen muß ...
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Wohlgebohrne, Veste, und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue! Da die Vorschrift des Accise- und Zoll-Justitz-Reglements vom 11ten Junii 1772. Cap. II. §. 7. litt. g. wegen der bei persönlichen Vorladungen der Accise- und Zoll-Bedienten zu erlassenden Notificationen in die Allgemeine Gerichts-Ordnung nicht mit aufgenommen worden ... : Gegeben Berlin, den 30ten Januar 1797
Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen, [et]c. [et]c. [et]c. Unsern gnädigen Gruß zuvor! Es ist in unserm Allgemeinen Preußischen Land-Rechte festgesetzt: daß die eintretende Vestungsstrafe bey mehreren Verbrechen, in so fern dabey erschwerende Umstände obwalten, durch körperliche Züchtigung am Anfang und Ende der Strafzeit verschärft werden soll ... [Gegeben Berlin, den 15. May 1797]