Akten
Befehl an Johann Georg Muck zu Regensburg, Nachforschungen über die nächste Zusammenkunft des bayerischen Reichskreises anzustellen
- Archivaliensignatur
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Fürstentum Pfalz-Sulzbach, Regierung - Sulzbacher Akten 3042
- Alt-/Vorsignatur
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Sulzb. Akten 7199
Fürstentum Pfalz-Sulzbach, Regierung - Sulzbacher Akten 70/117.
- Sprache der Unterlagen
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deutsch
- Kontext
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Fürstentum Pfalz-Sulzbach, Regierung - Sulzbacher Akten >> Regierung - Sulzbacher Akten >> 70. Hofbedienstete
- Bestand
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Fürstentum Pfalz-Sulzbach, Regierung - Sulzbacher Akten
- Indexbegriff Person
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Muck, Johann Georg
Regensburg
- Indexbegriff Ort
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Bayern, Reichskreis
Zusammenkunft
- Laufzeit
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1672
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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26.03.2025, 12:04 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Akten
Entstanden
- 1672
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Demnach Ein Wol Edler, Hoch-und Wohlweiser Herr Cammerer und Rath dieser deß Heyl: Röm: Reichs Freyen Statt Regenspurg mit nicht geringen Mißfallen wahrnehmen müssen, welcher gestalt eine Zeithero, eine so schädlich:und wider das, jährlich bey dem Wachtgeding ablesend : und publicirende Verbott lauffende Unordnung und Confusion, ... anhero kommende, und sich niderlassende Frembde, Zu dem hochlöbl. Reichs-Convent nicht behörige Personen, ... : Decretum in Senatu den 7. Febr. 1687.
Demnach Ein Wol-Edler und Hochweiser Herr Cammerer und Rath dieser deß Heyl. Reichs Freyen Statt Regenspurg bißhero vernehmen und sehen müssen, was gestalten die alhiesige Löbliche Geistlichkeit guten Theils nicht unterlässet, sowol wider hiesig Gemeiner Statt Kayserl. Freyheiten und Privilegia, als die mit Löbl. gedachter Geistlichkeit auffgerichtete, auffrichtig und treulich zu halten versprochene ... Verträg, ... : Decretum in Senatu den 22. Septembris, Anno 1685.
Nach dem ein Erbar Cammerer vnd Rath, dieser deß Heyl. Reichs Frey Stadt Regenspurg, jungst den 19. Decemb. deß abgeloffenen 1611. Jahrs, Jhrer lieben Burgerschafft, ... zur Nachrichtung, ... allerhand nothwendige Mandata, Gebott vnd Verbott offentlich vnter dem Fahnen publicieren, ... : Decretum in Senatu den 30. Ianuarij 1612.
Nachdeme aus besonders erheblichen Ursachen die höchste Nothdurfft erfordern will, alhiesig-gemeine Stadt Regenspurg von allen müssigen fremden Leuthen zu erleichtern ... allen fremden Herren-losen Gesindel, ... welche nicht Burger und Burgerin sind, ... daß sie sich innerhalb den nächsten 8. Tagen, à dato an gerechnet, von hier hinweg begeben, ... : Decretum in Senatu den 1. Junii, A. 1713.
Demnach Ein Wohl-Edler, Hoch- und Wohlweiser Herr Stadt-Cammerer und Rath, mit nicht geringen Mißfallen wahrnehmen müssen, welchergestalten zu unleidentlicher Schmälerung Gemeiner Stadt Ungeld und Burgerlicher Nahrung eine Zeithero die Winckel-Schencken in grosser Menge angewachsen, indem bey selbigen ohne Unterschied an männiglich beydes Wein, als allerhand Closter- und frembdes Bier an dem Zapffen unbefugt verschenckt und verleutgegeben wird, ... : Decretum in Senatu, Den 26. August 1732.
Demnach die, sowol vergangenes:als dieses Jahr, einkommene verschiedene gewisse Bericht, mit mehrerm zuerkennen gegeben, welcher gestalten auß Gottes gerechten Zorn und Verhängnuß, ... die laidige Contagion und Seuche der Pestilentz, an dem Rhemstromb und andern angräntzenden Orthen, bißhero starck eingerissen und noch grassirt, ... : Decretum in Senatu, den 2. Aug: Anno 1666.