Urkunden
Revers eines Kaufbriefs von Jakob Walther, Einwohner zu Faurndau, über den Kauf von 2 Jauchert Acker zum Preis von 80 Gulden, worauf ein Urbarzins in Höhe von 4 Schilling Heller und eine Steuer in Höhe von 8 Schilling Heller zugunsten des Stifts Faurndau liegt; jährlich fällig am St. Martinstag
- Reference number
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 510 U 317
- Former reference number
-
Stift Göppingen, Laden B, Bü 25, Nr. 24
Stift Göppingen, Laden B, Bü 15, Nr. 24
- Extent
-
1 Libell, 3 Bl.
- Dimensions
-
33 x 42 (Höhe x Breite)
- Language of the material
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Deutsch
- Further information
-
Ausstellungsort: Stuttgart
Siegler: Bürgermeister und Gericht der Stadt Göppingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 aufgedrücktes Siegel an Schnur
- Context
-
Oberhofen >> Urkunden >> Faurndau
- Holding
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 510 Oberhofen
Faurndau : Göppingen GP; Stift
Göppingen GP; Bürgermeister
Göppingen GP; Gericht
Stuttgart S
- Other object pages
- Rights
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
20.01.2023, 4:50 PM CET
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1622 November 1
Other Objects (12)
![Revers eines Kaufbriefs von Jakob Walther, dem Jüngeren, Einwohner zu Faurndau, über den Kauf von 1 Jauchert Acker zum Preis von 54 Gulden, worauf ein Urbarzins in Höhe von 2 Schilling Heller und eine Steuer in Höhe von 4 Schilling und 4 Heller zugunsten des Stifts Faurndau liegt; jährlich fällig am St. Martinstag](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Revers eines Kaufbriefs von Jakob Walther, dem Jüngeren, Einwohner zu Faurndau, über den Kauf von 1 Jauchert Acker zum Preis von 54 Gulden, worauf ein Urbarzins in Höhe von 2 Schilling Heller und eine Steuer in Höhe von 4 Schilling und 4 Heller zugunsten des Stifts Faurndau liegt; jährlich fällig am St. Martinstag
![Revers eines Kaufbriefs von Hans Zwickhel, Einwohner zu Faurndau, über den Kauf von 1 Jauchert Acker zum Preis von 52 Gulden, worauf ein Urbarzins in Höhe von 2 Schilling Heller und eine Steuer in Höhe von 4 Schilling und 4 Heller zugunsten des Stifts Faurndau liegt; jährlich fällig am St. Martinstag](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Revers eines Kaufbriefs von Hans Zwickhel, Einwohner zu Faurndau, über den Kauf von 1 Jauchert Acker zum Preis von 52 Gulden, worauf ein Urbarzins in Höhe von 2 Schilling Heller und eine Steuer in Höhe von 4 Schilling und 4 Heller zugunsten des Stifts Faurndau liegt; jährlich fällig am St. Martinstag
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Revers eines Kaufbriefs von Hans Seyfarth, Einwohner zu Faurndau, über den Kauf von 1 Jauchert Acker und 1 Jauchert Wiese zum Preis von 105 Gulden, worauf ein Urbarzins in Höhe von 4 Schilling Heller und eine Steuer in Höhe von 8 Schilling Heller zugunsten des Stifts Faurndau liegt; jährlich fällig am St. Martinstag
![Revers eines Kaufbriefs von Hans Seyfarth, Einwohner zu Faurndau, über den Kauf von 1 Jauchert Acker zum Preis von 85 Gulden, worauf ein Urbarzins in Höhe von 2 Schilling Heller und eine Steuer in Höhe von 4 Schilling und 4 Heller zugunsten des Stifts Faurndau liegt; jährlich fällig am St. Martinstag](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Revers eines Kaufbriefs von Hans Seyfarth, Einwohner zu Faurndau, über den Kauf von 1 Jauchert Acker zum Preis von 85 Gulden, worauf ein Urbarzins in Höhe von 2 Schilling Heller und eine Steuer in Höhe von 4 Schilling und 4 Heller zugunsten des Stifts Faurndau liegt; jährlich fällig am St. Martinstag
![Revers eines Kaufbriefs von Georg Walter, Einwohner zu Faurndau, über den Kauf von 1 Jauchert Acker zum Preis von 56 Gulden, worauf ein Urbarzins in Höhe von 2 Schilling Heller und eine Steuer in Höhe von 4 Schilling und 4 Heller zugunsten des Stifts Faurndau liegt; jährlich fällig am St. Martinstag](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Revers eines Kaufbriefs von Georg Walter, Einwohner zu Faurndau, über den Kauf von 1 Jauchert Acker zum Preis von 56 Gulden, worauf ein Urbarzins in Höhe von 2 Schilling Heller und eine Steuer in Höhe von 4 Schilling und 4 Heller zugunsten des Stifts Faurndau liegt; jährlich fällig am St. Martinstag
![Revers eines Kaufbriefs von Jung Hans Wagner, Einwohner zu Faurndau, über den Kauf von 1 Jauchert Acker zum Preis von 60 Gulden, worauf ein Urbarzins in Höhe von 2 Schilling Heller und eine Steuer in Höhe von 4 Schilling und 4 Heller zugunsten des Stifts Faurndau liegt; jährlich fällig am St. Martinstag](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Revers eines Kaufbriefs von Jung Hans Wagner, Einwohner zu Faurndau, über den Kauf von 1 Jauchert Acker zum Preis von 60 Gulden, worauf ein Urbarzins in Höhe von 2 Schilling Heller und eine Steuer in Höhe von 4 Schilling und 4 Heller zugunsten des Stifts Faurndau liegt; jährlich fällig am St. Martinstag
![Revers eines Kaufbriefs von Konrad Leinß, Einwohner zu Faurndau, über den Kauf von 1 Jauchert Acker, "Wasserfurt" genannt, zum Preis von 55 Gulden, worauf ein Urbarzins in Höhe von 2 Schilling Heller und eine Steuer in Höhe von 4 Schilling und 4 Heller zugunsten des Stifts Faurndau liegt; jährlich fällig am St. Martinstag](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Revers eines Kaufbriefs von Konrad Leinß, Einwohner zu Faurndau, über den Kauf von 1 Jauchert Acker, "Wasserfurt" genannt, zum Preis von 55 Gulden, worauf ein Urbarzins in Höhe von 2 Schilling Heller und eine Steuer in Höhe von 4 Schilling und 4 Heller zugunsten des Stifts Faurndau liegt; jährlich fällig am St. Martinstag
![Revers eines Kaufbriefs von Georg Mayer, Einwohner zu Faurndau, über den Kauf von 1 Jauchert Acker, "beim Bauernbrunnen" genannt, zum Preis von 50 Gulden, worauf ein Urbarzins in Höhe von 2 Schilling Heller und eine Steuer in Höhe von 4 Schilling und 4 Heller zugunsten des Stifts Faurndau liegt; jährlich fällig am St. Martinstag](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Revers eines Kaufbriefs von Georg Mayer, Einwohner zu Faurndau, über den Kauf von 1 Jauchert Acker, "beim Bauernbrunnen" genannt, zum Preis von 50 Gulden, worauf ein Urbarzins in Höhe von 2 Schilling Heller und eine Steuer in Höhe von 4 Schilling und 4 Heller zugunsten des Stifts Faurndau liegt; jährlich fällig am St. Martinstag
![Revers eines Kaufbriefs von Thomas Zimmermann, Einwohner zu Faurndau, über den Kauf von 1 Jauchert Acker zum Preis von 55 Gulden, worauf ein Urbarzins in Höhe von 2 Schilling Heller und eine Steuer in Höhe von 4 Schilling und 4 Heller zugunsten des Stifts Faurndau liegt; jährlich fällig am St. Martinstag](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)