Bestand

Amtsgericht Hainichen (Bestand)

Geschichte: Das Amtsgericht Hainichen entstand im Jahr 1879 als Nachfolger des Gerichtsamts Hainichen. Es unterstand dem Landgericht Freiberg. Seine territoriale Zuständigkeit erstreckte sich auf die Stadt Hainichen und 16 weitere Ortschaften sowie ein Forstrevier. 1943 wurde es Zweiggericht des Amtsgerichts Frankenberg im Landgerichtsbezirk Chemnitz. Mit den territorialen Veränderungen 1952 wurde das Amtsgericht aufgelöst und das Kreisgericht Hainichen übernahm seine Aufgaben.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.7 Amtsgerichte.

Inhalt: Amtsgerichtsverwaltung.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.

Bestandssignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 20123
Umfang
16,50 (nur lfm)

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 02.03.04 Justiz >> 02.03.04.02 Gerichte >> 02.03.04.02.07 Amtsgerichte

Bestandslaufzeit
1844 - 1978

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1844 - 1978

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