Bestand
Amtsgericht Hainichen (Bestand)
Geschichte: Das Amtsgericht Hainichen entstand im Jahr 1879 als Nachfolger des Gerichtsamts Hainichen. Es unterstand dem Landgericht Freiberg. Seine territoriale Zuständigkeit erstreckte sich auf die Stadt Hainichen und 16 weitere Ortschaften sowie ein Forstrevier. 1943 wurde es Zweiggericht des Amtsgerichts Frankenberg im Landgerichtsbezirk Chemnitz. Mit den territorialen Veränderungen 1952 wurde das Amtsgericht aufgelöst und das Kreisgericht Hainichen übernahm seine Aufgaben.
Weitere Angaben siehe 2.3.4.2.7 Amtsgerichte.
Inhalt: Amtsgerichtsverwaltung.- Strafgerichtsbarkeit.- Zivilgerichtsbarkeit.- Freiwillige Gerichtsbarkeit.
- Bestandssignatur
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Sächsisches Staatsarchiv, 20123
- Umfang
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16,50 (nur lfm)
- Kontext
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Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 02.03.04 Justiz >> 02.03.04.02 Gerichte >> 02.03.04.02.07 Amtsgerichte
- Bestandslaufzeit
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1844 - 1978
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Letzte Aktualisierung
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27.11.2023, 08:58 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1844 - 1978