Bestand
Abt. 763 Landesversorgungsamt (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners: Das Landesversorgungsamt ist zuständig für die Anerkennung und Gewährung von Ansprüchen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) von 1950 und dem Bundesseuchengesetz von 1961. Anspruchsberechtigt sind danach alle Personen, die eine gesundheitliche Schädigung durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung (BVG) oder durch eine gesetzlich vorgeschriebene Schutzimpfung (Bundesseuchengesetz) erlitten haben. Die seit 1945 unterbrochene reichseinheitliche Kriegsopferversorgung wurde durch das Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (BVG) vom 20. Dezember 1950 wieder aufgenommen. Das Land Schleswig-Holstein kam der Pflicht zur Errichtung von Versorgungsbehörden mit der Eröffnung des Landesversorgungsamtes Neumünster am 19. September 1951 nach.
Geschichte des Bestandsbildners: Seit 1998 ist das Landesamt für soziale Dienste zuständig für die Versorgungs- und Entschädigungsleistungen in Schleswig-Holstein. Es ist als obere Landesbehörde dem Sozialministerium zugeordnet.
- Bestandssignatur
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Abt. 763
- Kontext
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Landesarchiv Schleswig-Holstein (Archivtektonik) >> Gliederung >> Landesverwaltung seit 1946
- Bestandslaufzeit
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1916-2018
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
- Letzte Aktualisierung
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23.05.2025, 08:02 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1916-2018