Archivale

Behandlung jugendlicher Ostarbeiter.

Für jugendliche Ostarbeiter, die zu staatspolizeilichen Massnahmen Veranlassung geben, gelten in Ergänzung des Erlasses vom 27.05.1942 Reichsführer-SS IV D (ausl. Arb.) 293/42 folgende Richtlinien
a) Jugendliche über 16 Jahre sind, falls ein Arbeitserziehungslager nicht ausreicht, ins Konzentrationslager zum Arb.-Eins. zu überstellen.
b) Jugendliche unter 16 Jahren sind stets in Arbeitserziehungslager zu überstellen. Jugendlager stehen für Ostarbeiter nicht zur Verfügung.
c) Exekutionen von jugendlichen Ostarbeitern erfolgen nur in Konzentrationslager; auch dann, wenn der Jugendliche noch keine 16 Jahre alt ist.

Archivaliensignatur
0.4, 075/0869a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 24
former reference number: 396, Folio 70
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: IV D 5
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: B.Nr.2846/42g
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie einer Abschrift vom Original

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1943
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
Reichssicherheitshauptamt
Laufzeit
29.01.1943

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Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • Reichssicherheitshauptamt

Entstanden

  • 29.01.1943

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