Archivale
Behandlung jugendlicher Ostarbeiter.
Für jugendliche Ostarbeiter, die zu staatspolizeilichen Massnahmen Veranlassung geben, gelten in Ergänzung des Erlasses vom 27.05.1942 Reichsführer-SS IV D (ausl. Arb.) 293/42 folgende Richtlinien
a) Jugendliche über 16 Jahre sind, falls ein Arbeitserziehungslager nicht ausreicht, ins Konzentrationslager zum Arb.-Eins. zu überstellen.
b) Jugendliche unter 16 Jahren sind stets in Arbeitserziehungslager zu überstellen. Jugendlager stehen für Ostarbeiter nicht zur Verfügung.
c) Exekutionen von jugendlichen Ostarbeitern erfolgen nur in Konzentrationslager; auch dann, wenn der Jugendliche noch keine 16 Jahre alt ist.
- Archivaliensignatur
-
0.4, 075/0869a
- Alt-/Vorsignatur
-
former reference number: Allgemeines 24
former reference number: 396, Folio 70
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: IV D 5
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: B.Nr.2846/42g
- Formalbeschreibung
-
Art: Fotokopie einer Abschrift vom Original
- Kontext
-
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1943
- Bestand
-
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Provenienz
-
Reichssicherheitshauptamt
- Laufzeit
-
29.01.1943
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
02.06.2025, 09:19 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Beteiligte
- Reichssicherheitshauptamt
Entstanden
- 29.01.1943