Urkunden
Papst Paul II. verleiht dem Grafen Eberhard d. Ä. das Recht eines tragbaren Altars.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 602 Nr 285 = WR 285
- Alt-/Vorsignatur
-
Hausarchiv
Eberhard V. (als Herzog I.)
XXVII B. 2
- Umfang
-
2 Seiten, 1 Siegel
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Ausstellungsort: Rom
Aussteller: Paul II., Papst
Überlieferungsart: Ausfertigung
- Kontext
-
Württembergische Regesten >> Hausarchiv >> Eberhard V. (als Herzog I.)
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 602 Württembergische Regesten
- Indexbegriff Person
- Indexbegriff Ort
-
Rom, Reg. Latium [I]
- Laufzeit
-
1466 Januar 9
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:49 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1466 Januar 9
Ähnliche Objekte (12)
![Papst Paulus [II.] beauftragt den Abt von St. Gallen, sich der Sache der Priorin und Schwestern des Klosters Buchhorn anzunehmen. Die Nonnen klagen, daß der Schultheiß und die Bürgerschaft der Stadt Buchhorn von ihnen gegen das Kirchenrecht Steuern eintreiben wollen und sie schwer bedrücken. Der Abt von St. Gallen soll, wenn dies den Tatsachen entspricht, Schultheiß und Bürgerschaft mit kirchlichen Zwangsmitteln dazu bringen, derartige Steuereintreibungen gänzlich zu unterlassen. Die Möglichkeit einer Appellation für die Stadt Buchhorn besteht nicht. Falls Zeugen aus Dankbarkeit, Haß oder Furcht sich der Vernehmung entziehen, sollen sie ebenfalls mit Zwangsmitteln zur Aussage gebracht werden.](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Papst Paulus [II.] beauftragt den Abt von St. Gallen, sich der Sache der Priorin und Schwestern des Klosters Buchhorn anzunehmen. Die Nonnen klagen, daß der Schultheiß und die Bürgerschaft der Stadt Buchhorn von ihnen gegen das Kirchenrecht Steuern eintreiben wollen und sie schwer bedrücken. Der Abt von St. Gallen soll, wenn dies den Tatsachen entspricht, Schultheiß und Bürgerschaft mit kirchlichen Zwangsmitteln dazu bringen, derartige Steuereintreibungen gänzlich zu unterlassen. Die Möglichkeit einer Appellation für die Stadt Buchhorn besteht nicht. Falls Zeugen aus Dankbarkeit, Haß oder Furcht sich der Vernehmung entziehen, sollen sie ebenfalls mit Zwangsmitteln zur Aussage gebracht werden.
