Archivale
Landtagswahlgesetz
Enthält: Einteilung des Landes in 36 bzw. 40 Wahlbezirke (Karten-Entwürfe); Tabellarische Übersicht der Wahlergebnisse bei Mehrheitswahl und Einteilung des Landes in 36 bzw. in 40 Wahlbezirke auf der Grundlage der Stimmzahlen der Bundestagswahlen 1949; Wahlkreisverzeichnisse; Einteilung des Landes in 40 Wahlbezirke bei Einhaltung der Landkreisgrenzen; Entwurf einer Verordnung über die Einteilung des Landes in 40 Wahlkreise; Initiativ-Gesetzentwurf zur Änderung der Rechtsanordnung über die erste Landtagswahl im französisch besetzten Gebiet Württembergs und Hohnezollerns; Durchführungsverordnung; Abstimmung mit der Militärregierung (Aktenvermerk über eine Besprechung mit Oberst de Mangoux am 8.3.1951); Zurückweisung des Entwurfs des Landtagswahlgesetzes vom 27. Februar 1951 durch die Alliierte Hohe Kommission
- Archivaliensignatur
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 2 T 1 Nr. 1114
- Alt-/Vorsignatur
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6200/30
- Kontext
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Staatskanzlei Württemberg-Hohenzollern >> 6. Staatsministerium >> 6.2. Gesetzgebung >> 6.2.5. Innenministerium Württemberg-Hohenzollern
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 2 T 1 Staatskanzlei Württemberg-Hohenzollern
- Indexbegriff Sache
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Gouverneursbesprechungen
Militärregierung, französische
Wahlgesetz
- Indexbegriff Person
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Corbin de Mangoux, Gonzague; Oberst
- Provenienz
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Staatskanzlei Württemberg-Hohenzollern
- Laufzeit
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1950-1951
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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03.04.2025, 13:49 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Beteiligte
- Staatskanzlei Württemberg-Hohenzollern
Entstanden
- 1950-1951