Baudenkmal

Heppenheim, Karlstraße 1

Von den Brüdern Heinrich und Georg Metzendorf 1903 entworfenes Landhaus, erbaut für den Landwirtschaftslehrer Dr. Reinhold Wetz. Das Gebäude ist identisch mit den spiegelbildlich nebeneinander stehenden Häusern Ernst-Ludwig-Straße 30 und 32 in Bensheim.Der giebelständige Bau ist eingeschossig mit steilem Satteldach, nach Norden risalitartiger Vorbau, der in ein in das Hauptdach einschneidendes Zwerchhaus mit ebenfalls steilem Satteldach überführt. Der Vorbau wird um die Hauskante herumgeführt und schließt straßenseitig mit einem Pultdach. Im Vorbau großes, heute vermauertes Halbrundfenster, westlich davon Eingang mit Pultverdachung auf runden Holzstützen. Darüber im Dach verbretterte Schleppgaupe. Die Giebel des völlig in gelbem Sandstein ausgeführten Baues mit senkrechter Verbretterung, die Fenster mit hölzernen Klappläden. In seiner differenzierten, handwerklich originellen Gestaltung ein typisches Landhaus des Büros Metzendorf.

Karlstraße 1 | Urheber*in: Metzendorf, Heinrich und Georg (Arch.); Wetz, Reinhold Dr. (Landwirtschaftslehrer) / Rechtewahrnehmung: Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Urheberrechtsschutz

0
/
0

Standort
Karlstraße 1, Heppenheim, Hessen

Klassifikation
Baudenkmal

Ereignis
Herstellung
(wer)
Metzendorf, Heinrich und Georg (Arch.) [Architekt / Künstler]
Wetz, Reinhold Dr. (Landwirtschaftslehrer) [Bauherr]
(wann)
1903

Letzte Aktualisierung
04.06.2025, 11:55 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Baudenkmal

Beteiligte

  • Metzendorf, Heinrich und Georg (Arch.) [Architekt / Künstler]
  • Wetz, Reinhold Dr. (Landwirtschaftslehrer) [Bauherr]

Entstanden

  • 1903

Ähnliche Objekte (12)