Akte
Supplicationis Auseinandersetzung um Auslieferung eines Leibeigenen
Kläger: (2) Rittmeister Heinrich Sperling, auf Rubow erbgesessen
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) Bekl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Hans Schenk, einer der Leibeigenen des Vaters des Kl.s, ist vor mehreren Jahren nach Riga geflohen, kürzlich aber nach Wismar zurückgekehrt, von wo ihn Kl. zurückgefordert hat. Schenk behauptet zwar, bereits 7 Jahre Bürger in Riga gewesen zu sein, kann dies aber nicht beweisen und tritt, bevor er an Kl. ausgeliefert wird, als Bootsknecht in die Dienste des Kapitäns Otto von Nüssen in Wismar. Das Tribunal fordert Rat am 14.12.1658 auf, Kl. klaglos zu machen". Am 08.02.1659 fordert Kl. die Auslieferung Schenks bei Strafe von 50 Rtlr und erhält am 15.02. vom Tribunal den Rat, sich entsprechend an den Rat zu wenden. Am 18.03. nimmt der Rat Stellung zu den Vorwürfen und berichtet über den Streit zwischen Kl. und Nüssen um Schenk, in dem der Rat nur vermittelt, Bürgermeister von Deylen und sein Schwager Bendschneider Kaution für ihn stellen. Kl. beharrt am 27.06. auf der Auslieferung binnen 3 Wochen und verlangt im Weigerungsfall eine fiskalische Strafe von 300 Rtlr. Das Tribunal erläßt am 12.07. ein Mandat an Rat, Sperling klaglos zu stellen. Am 15.10. beschwert sich Kl., daß Schenk erneut geflohen sei und bittet um Schadensersatz von 282 Rtlr binnen 3 Wochen. Das Tribunal verweist Kl. am 19.10. an den Rat. Am 14.11. bittet Kl. Rat anzuweisen, ihm die Kaution auszuzahlen, das Tribunal folgt dem Antrag am 25.11.1659. Der Rat weist die Vorwürfe am 11.01.1660 zurück und schildert seine Initiativen in dem Fall. Am 03.02. weist Kl. die Rechtfertigung des Rates zurück und bekräftigt seine Forderung, am 07.05. fordert Tribunal Bekl. auf, Schenk wieder herbeizuschaffen. Am 18.06. bemängelt Rat, daß Kl. bisher keine ordungsgemäße Klage eingereicht habe, auf die man hätte antworten können. Nachdem Kl. dies am 25.06. getan hat, erwidern Bekl. am 25.08. und legen ihre Gründe dar, weshalb sie Schenk nicht sofort ausgeliefert haben und daß der Fall jetzt erledigt sei, da Schenk verstorben ist. Am 03.10. bittet KL., daß ihm der gegnerische Schriftsatz mitgeteilt werden soll, das Tribunal veranlaßt dies am 05.10. Am 03.12. beschwert sich Kl. über Probleme bei der Erlangung der Kopie, woraufhin das Tribunal den Rat am 04.12. entsprechend anweist. Am 20.12.1660 fordert Kl. Erstattung der Unkosten und Schadensersatz, die Bekl. weisen dies am 22.06.1661 zurück. Am 21.10. urteilt das Tribunal, daß Bekl. von allen Ansprüchen des Kl.s zu entbinden, die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzurechnen seien. Am 02.12. kündigt Kl. an, dagegen restitutio in integrum ergreifen zu wollen, erbittet aber Fristverlängerung zum Einreichen seines Schriftsatzes, die Tribunal ihm am 03.12.1661 versagt.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1658-1661
Prozessbeilagen: (7) Paß des Rigaer Rates vom 16.05.1657; Protokolle des Wismarer Rates vom 23.01., 05.04.1658, 02.12.1659; Protokoll des Notars Gottfried Reichardt von seinem Gespräch mit Ratsherrn Cyriacus Burmeister vom 03.04.1658; Schreiben des Gouverneurs von Mardefelt an Kl. vom 29.10.1658; von Gerichtspedell Chr. Havemann ausgestellte Übergabequittung für Tribunalsmandate vom 18.12.1658 und 18.07.1659; von Notar Christoph Schantz aufgenommenes Vernehmungsprotokoll des Bekl. vom 30.04.1658; Schreiben des Wismarer Rates an den Rigaer Rat vom 02.11.1659 und dessen Antwort vom 26.07.1660
- Reference number
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(1) 2882
- Former reference number
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Wismar S 17 (W S 1 n. 17)
- Context
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
- Holding
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Date of creation
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(1657-1658) 06.12.1658-03.12.1661
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
29.10.2025, 11:29 AM CET
Data provider
Archiv der Hansestadt Wismar. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Akten
Time of origin
- (1657-1658) 06.12.1658-03.12.1661