Akten

Supplicationis Auseinandersetzung um Auslieferung einer Leibeigenen

Kläger: (2) Rittmeister Heinrich Sperling zu Rubow

Beklagter: Anna Stademan, Magd bei der Ehefrau des Protonotars Friedrich Pascovius

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Caspar Wilcken (A & P) Bekl.: Dr. Heinrich Schabbell (A & P)

Fallbeschreibung: Bekl. hat während des 30jährigen Krieges das Gut des Kl.s verlassen und sich in Wismar als Magd niedergelassen. Nachdem Kl. ihrer Herrin das Problem geschildert hatte, versprach diese die Auslieferung der Bekl. bis Ostern. Da dies nicht geschah, wendet sich Kl. an das Tribunal und bittet um Hilfe. Bekl. erwidert am 01.07., Kl. solle ihre Leibeigenschaft belegen, dann wolle sie darauf antworten. Am 10.07. entgegnet der Kl., daß die Bekl. zwar von seinem Vater aus der Leibeigenschaft entlassen worden sei, er sie aber trotzdem zurückfordern würde. Das Tribunal fordert die Bekl. am 10.07. zur Antwort auf. Diese ergeht am 03.09., die Bekl. fordert erneut Beweise für ihre Leibeigenschaft und belegt, daß ihr Vater bei seiner Entlassung aus diesem Status Nachfolger beschafft und sich und seine Kinder freigekauft habe. Sie benennt dafür Zeugen und bittet um deren Vernehmung. Das Tribunal fordert den Kl. am 04.09.1655 zur Beantwortung auf, am 11.03.1656 bittet Kl., daß die Bekl. ihre Freilassung beweisen und Pascovius aufgefordert werden soll, sie nicht fliehen zu lassen. Das Tribunal fordert die Bekl. binnen 14 Tagen zur Antwort auf, diese besteht am 26.03. auf ihrer Freiheit. Das Tribunal fordert am 26.04. den Kl. auf, die Leibeigenschaft der Bekl. zu beweisen. Am 04.09. bittet die Bekl., sie von der Klage freizusprechen, da der Kl. nicht geantwortet habe, das Tribunal gibt dem Kl. am 05.09.1656 aber weitere 6 Wochen Zeit. Am 04.10. erbittet der Kl. Fristverlängerung und ein Mandat an Pascovius, die Bekl. nicht fliehen zu lassen, die ihm am 14.10. auf 6 Wochen erteilt werden. Pascovius verwahrt sich am 05.11. gegen das Mandat, am 09.12. bittet die Bekl., die Klage wegen abermaliger, erheblicher Fristüberschreitung abzuweisen. Das Tribunal gewährt dem Kl. am 12.12. erneut 6wöchige Frist und nimmt am 23.12.1656 den Kommissionsbericht entgegen. Am 05. und 27.01. sowie 03.02.1657 bekräftigt der Kl. erneut seine Ansprüche und bittet um Inhaftierung der Bekl., bevor das Tribunal die Bekl. am 20.02. auffordert, bis zur Entscheidung des Prozesses in Wismar zu bleiben. Am 27.02. bittet die Bekl., sie von allen Ansprüchen des Kl.s zu entbinden und ihn zur Übernahme aller Kosten des Verfahrens zu verurteilen. Das Tribunal sendet dem Kl. den Schriftsatz am 04.03.1656 in Kopie, weiteres erhellt nicht.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1655-1657

Prozessbeilagen: (7) durch Notar Johannes Röding aufgenommenes Zeugenverhör von Chin Lasse und Cordt Steinhardt vom 27.07.1651; von Bekl. vorgelegte Articuli Probatoriales; von Gerichtspedell Christoph Havemann ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 28.04.1656; Kommissionsbericht von Jochim von Stralendorf und Bartholt von Bülow vom 23.12.1656 mit Mandat an die Kommissare, Name der Zeugen, Verhörartikel und Antworten, Kommissionsprotokoll vom 25.11.1656

Archivaliensignatur
(1) 2851
Alt-/Vorsignatur
Wismar S 5 (W S 1 n. 5)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1651-1655) 18.05.1655-04.03.1657

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09.05.2025, 15:02 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1651-1655) 18.05.1655-04.03.1657

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