Bestand

Urkundsbeamter des Landeskirchenamts Hannover (Bestand)

Enthält: Der Bestand enthält nur Grundstücksveräußerungsverträge der Jahre 1953 bis 1961.

Beschreibung: Nach Art. 12 § 2 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch konnte das Landeskirchenamt als öffentliche Behörde die Beurkundung von Grundstücksgeschäften anstelle eines Gerichts oder Notars durch einen eigenen Beamten vornehmen lassen. Das Landeskirchenamt benannte hierzu einen besonderen Urkundsbeamten und ordnete zum 27. Januar 1953 die Anlage einer Urkundenrolle an, die im Präsidialbüro aufbewahrt wurde. Durch Art. 7 Abs. 3 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (16. Februar 1961) entfiel das Recht zur eigenen Beurkundung. Damit wurde auch die Einrichtung des Urkundsbeamten überflüssig und die entsprechende Dienststelle wieder aufgelöst.

Findmittel: unverzeichnet

Bestandssignatur
B 15
Umfang
0,05 lfd. M.

Kontext
Landeskirchliches Archiv Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> Landeskirchliches Archiv >> B - Landeskirchenamt

Bestandslaufzeit
1953-1961

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Letzte Aktualisierung
01.04.2025, 13:47 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1953-1961

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