Bestand
Urkundsbeamter des Landeskirchenamts Hannover (Bestand)
Enthält: Der Bestand enthält nur
Grundstücksveräußerungsverträge der Jahre 1953 bis 1961.
Beschreibung: Nach Art. 12 § 2
des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch konnte
das Landeskirchenamt als öffentliche Behörde die Beurkundung von
Grundstücksgeschäften anstelle eines Gerichts oder Notars durch einen
eigenen Beamten vornehmen lassen. Das Landeskirchenamt benannte hierzu
einen besonderen Urkundsbeamten und ordnete zum 27. Januar 1953 die
Anlage einer Urkundenrolle an, die im Präsidialbüro aufbewahrt wurde.
Durch Art. 7 Abs. 3 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des
Notarrechts (16. Februar 1961) entfiel das Recht zur eigenen
Beurkundung. Damit wurde auch die Einrichtung des Urkundsbeamten
überflüssig und die entsprechende Dienststelle wieder
aufgelöst.
Findmittel:
unverzeichnet
- Bestandssignatur
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B 15
- Umfang
-
0,05 lfd. M.
- Kontext
-
Landeskirchliches Archiv Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> Landeskirchliches Archiv >> B - Landeskirchenamt
- Bestandslaufzeit
-
1953-1961
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
01.04.2025, 13:47 MESZ
Datenpartner
Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1953-1961