Bestand
Lücking, D. Karl; Theologischer Vizepräsident (Bestand)
Pfarrer D. Karl Lücking war von 1948 bis 1960 Theologischer Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Westfalen und damit Stellvertreter des Präses seiner Kirche. Er war wesentlich für die neue Kirchenordnung von 1953 verantwortlich.Lückings Nachlass wurde dem Landeskirchlichen Archiv in mehreren Teilen übergeben, bereits 1967 von Karl Lücking selbst, und nach seinem Tod von seiner Witwe Frau Irmgard Lücking geb. Hahn in den Jahren 1976-1978. Der Nachlass gibt einen umfassenden Einblick in Lückings Engagement an führender Stelle der Bekennenden Kirche und als Mitglied der Kirchenleitung und Theologischer Vizepräsident bei der Neuordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Erarbeitung der Kirchenordnung von 1953.Karl Hermann Lücking wurde am 23. November 1893 in Lüdenscheid geboren. Er starb am 30. November 1976 in Bad Salzuflen. Nach dem Studium der Evangelischen Theologie in Tübingen, Halle (Saale), Leipzig und Münster (unterbrochen durch den Dienst als Soldat im Ersten Weltkrieg) wurde Lücking 1922 ordiniert und kam als Hilfspfarrer nach Dortmund-Kirchlinde. Später wechselte er in das Pfarramt der Gemeinde Dortmund-Bodelschwingh. 1929 wurde er Pfarrer an St. Reinoldi, der größten und ältesten Innenstadtkirche in Dortmund.Seit 1933 engagierte sich Lücking entschieden gegen die nationalsozialistische Kirchenpolitik und war einer der führenden Männer der Bekennenden Kirche. Er gründete im Sommer 1933 die Pfarrbruderschaft in Westfalen, die sich später dem Pfarrernotbund anschloss. Im Oktober wurde er in den ersten Reichsbruderrat gewählt. Als Vorsitzender des westfälischen Bruderrates setzte er sich dafür ein, dass die Bekennende Kirche 1934 ein eigenes Predigerseminar in Bielefeld-Sieker gründete. Bei der Bekenntnissynode in Bad Oeynhausen im Februar 1936 trat er an der Seite von Martin Niemöller dafür ein, weiterhin jede Zusammenarbeit mit staatlich gelenkten Stellen abzulehnen. Im Juni 1938 wurde die Geschäftsstelle des westfälischen Bruderrates, die sich im Pfarrhaus Lückings befand, von der Gestapo geschlossen. Lücking, der auch den Treueid auf Adolf Hitler verweigert hatte, kam in Haft und wurde erst nach 111 Tagen entlassen und anschließend aus der Provinz Westfalen ausgewiesen. Erst 1942 konnte er ein Pfarramt in Barkhausen an der Porta übernehmen.Nach Kriegsende wurde Lücking Superintendent in Minden und 1946 (zunächst nebenamtlich) Mitglied der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen. Er war Mitbegründer der Evangelischen Forschungsakademie Christophorusstift in Hemer. Von 1948 bis zu seinem Ruhestand 1960 war er Theologischer Vizepräsident des Landeskirchenamts. In Anerkennung seiner Verdienste verlieh die Universität Münster Lücking 1954 die Ehrendoktorwürde. Im Stadtbezirk Dortmund-Innenstadt-Ost wurde die Karl-Lücking-Straße nach ihm benannt.Bei der ersten Verzeichnung des Nachlasses 1979/1980 stellte sich heraus, dass Lücking noch zu Lebzeiten Teile seiner Korrespondenz entweder vernichtet oder an andere Stellen abgegeben hat. Die Lücken in einigen Komplexen sind offensichtlich. Seine Akten aus der Zeit des Kirchenkampfes hat Lücking spätestens 1950/51 an Pfarrer D. Wilhelm Niemöller für dessen Kirchenkampfsammlung abgegeben. Diese Akten befinden sich jetzt zum Teil im Bestand 5.1 ab Nummern 833. Anlässlich des Umzugs des Archivs 1998 wurden Vorgänge zu Auseinandersetzungen bei verschiedenen Ortsgemeinden im Zusammenhang von Presbyterwahlen, Auflösung von Presbytern und Wahlen von Pfarrern aufgefunden und dem vorliegenden Bestand zugeführt. Zum anderen sind im Rahmen der Umzugsvorbereitungen des Archivs 2009 Vorgänge aufgefunden worden, die ursprünglich der Altregistratur wieder zugeführt werden sollten. Da die entsprechenden Bände aber schon gebunden sind und auch der Provenienzzusammenhang gewahrt bleiben sollte, sind die Vorgänge im Nachlass Lücking belassen worden.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.10 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.10 Nr. ...".Bielefeld, im April 2017
Form und Inhalt: Pfarrer D. Karl Lücking war von 1948 bis 1960 Theologischer Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Westfalen und damit Stellvertreter des Präses seiner Kirche. Er war wesentlich für die neue Kirchenordnung von 1953 verantwortlich.
Lückings Nachlass wurde dem Landeskirchlichen Archiv in mehreren Teilen übergeben, bereits 1967 von Karl Lücking selbst, und nach seinem Tod von seiner Witwe Frau Irmgard Lücking geb. Hahn in den Jahren 1976-1978. Der Nachlass gibt einen umfassenden Einblick in Lückings Engagement an führender Stelle der Bekennenden Kirche und als Mitglied der Kirchenleitung und Theologischer Vizepräsident bei der Neuordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Erarbeitung der Kirchenordnung von 1953.
Karl Hermann Lücking wurde am 23. November 1893 in Lüdenscheid geboren. Er starb am 30. November 1976 in Bad Salzuflen. Nach dem Studium der Evangelischen Theologie in Tübingen, Halle (Saale), Leipzig und Münster (unterbrochen durch den Dienst als Soldat im Ersten Weltkrieg) wurde Lücking 1922 ordiniert und kam als Hilfspfarrer nach Dortmund-Kirchlinde. Später wechselte er in das Pfarramt der Gemeinde Dortmund-Bodelschwingh. 1929 wurde er Pfarrer an St. Reinoldi, der größten und ältesten Innenstadtkirche in Dortmund.
Seit 1933 engagierte sich Lücking entschieden gegen die nationalsozialistische Kirchenpolitik und war einer der führenden Männer der Bekennenden Kirche. Er gründete im Sommer 1933 die Pfarrbruderschaft in Westfalen, die sich später dem Pfarrernotbund anschloss. Im Oktober wurde er in den ersten Reichsbruderrat gewählt. Als Vorsitzender des westfälischen Bruderrates setzte er sich dafür ein, dass die Bekennende Kirche 1934 ein eigenes Predigerseminar in Bielefeld-Sieker gründete. Bei der Bekenntnissynode in Bad Oeynhausen im Februar 1936 trat er an der Seite von Martin Niemöller dafür ein, weiterhin jede Zusammenarbeit mit staatlich gelenkten Stellen abzulehnen. Im Juni 1938 wurde die Geschäftsstelle des westfälischen Bruderrates, die sich im Pfarrhaus Lückings befand, von der Gestapo geschlossen. Lücking, der auch den Treueid auf Adolf Hitler verweigert hatte, kam in Haft und wurde erst nach 111 Tagen entlassen und anschließend aus der Provinz Westfalen ausgewiesen. Erst 1942 konnte er ein Pfarramt in Barkhausen an der Porta übernehmen.
Nach Kriegsende wurde Lücking Superintendent in Minden und 1946 (zunächst nebenamtlich) Mitglied der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen. Er war Mitbegründer der Evangelischen Forschungsakademie Christophorusstift in Hemer. Von 1948 bis zu seinem Ruhestand 1960 war er Theologischer Vizepräsident des Landeskirchenamts. In Anerkennung seiner Verdienste verlieh die Universität Münster Lücking 1954 die Ehrendoktorwürde. Im Stadtbezirk Dortmund-Innenstadt-Ost wurde die Karl-Lücking-Straße nach ihm benannt.
Bei der ersten Verzeichnung des Nachlasses 1979/1980 stellte sich heraus, dass Lücking noch zu Lebzeiten Teile seiner Korrespondenz entweder vernichtet oder an andere Stellen abgegeben hat. Die Lücken in einigen Komplexen sind offensichtlich. Seine Akten aus der Zeit des Kirchenkampfes hat Lücking spätestens 1950/51 an Pfarrer D. Wilhelm Niemöller für dessen Kirchenkampfsammlung abgegeben. Diese Akten befinden sich jetzt zum Teil im Bestand 5.1 ab Nummern 833. Anlässlich des Umzugs des Archivs 1998 wurden Vorgänge zu Auseinandersetzungen bei verschiedenen Ortsgemeinden im Zusammenhang von Presbyterwahlen, Auflösung von Presbytern und Wahlen von Pfarrern aufgefunden und dem vorliegenden Bestand zugeführt. Zum anderen sind im Rahmen der Umzugsvorbereitungen des Archivs 2009 Vorgänge aufgefunden worden, die ursprünglich der Altregistratur wieder zugeführt werden sollten. Da die entsprechenden Bände aber schon gebunden sind und auch der Provenienzzusammenhang gewahrt bleiben sollte, sind die Vorgänge im Nachlass Lücking belassen worden.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.10 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.10 Nr. ...".
Bielefeld, im April 2017
- Bestandssignatur
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3.10
- Kontext
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Ernst Brinkmann: "Karl Lücking (1893 - 1976). Eine biographische Skizze" in: Jahrbuch für Westfälische Kirchengeschichte Band 79, 1977 S.179 - 186
- Bestandslaufzeit
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1925-1976
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1925-1976