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Gesetzliche Rente: bedeutet Teilhabeäquivalenz Verteilungsneutralität?ein weiterer Irrtum

Ein Grundprinzip der Gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland ist das der 'Teilhabeäquivalenz', das die Proportionalität zwischen Rentenansprüchen und Beitragszahlungen ausdrückt. Verfechter des Systems rechtfertigen dieses Prinzip mit dem Ziel der Verteilungsneutralität. Gerade diese ist jedoch verletzt, weil sich klar definierbare Bevölkerungsgruppen in ihrer Lebenserwartung unterscheiden.

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Journal: Wirtschaftsdienst ; ISSN: 1613-978X ; Volume: 93 ; Year: 2013 ; Issue: 2 ; Pages: 117-119 ; Heidelberg: Springer

Klassifikation
Wirtschaft
Social Security and Public Pensions
Thema
Gesetzliche Rentenversicherung
Verteilungswirkung
Sterblichkeit
Versicherungstechnisches Risiko
Versicherungstechnik
Deutschland

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Breyer, Friedrich
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Springer
(wo)
Heidelberg
(wann)
2013

DOI
doi:10.1007/s10273-013-1494-4
Handle
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:42 MEZ

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Objekttyp

  • Artikel

Beteiligte

  • Breyer, Friedrich
  • Springer

Entstanden

  • 2013

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