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Gesetzliche Rente: bedeutet Teilhabeäquivalenz Verteilungsneutralität?ein weiterer Irrtum
Ein Grundprinzip der Gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland ist das der 'Teilhabeäquivalenz', das die Proportionalität zwischen Rentenansprüchen und Beitragszahlungen ausdrückt. Verfechter des Systems rechtfertigen dieses Prinzip mit dem Ziel der Verteilungsneutralität. Gerade diese ist jedoch verletzt, weil sich klar definierbare Bevölkerungsgruppen in ihrer Lebenserwartung unterscheiden.
- Sprache
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                Deutsch
 
- Erschienen in
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                Journal: Wirtschaftsdienst ; ISSN: 1613-978X ; Volume: 93 ; Year: 2013 ; Issue: 2 ; Pages: 117-119 ; Heidelberg: Springer
 
- Klassifikation
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                Wirtschaft
 Social Security and Public Pensions
 
- Thema
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                Gesetzliche Rentenversicherung
 Verteilungswirkung
 Sterblichkeit
 Versicherungstechnisches Risiko
 Versicherungstechnik
 Deutschland
 
- Ereignis
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                Geistige Schöpfung
 
- (wer)
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                Breyer, Friedrich
 
- Ereignis
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                Veröffentlichung
 
- (wer)
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                Springer
 
- (wo)
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                Heidelberg
 
- (wann)
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                2013
 
- DOI
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                        doi:10.1007/s10273-013-1494-4
- Handle
- Letzte Aktualisierung
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                        10.03.2025, 11:42 MEZ
Datenpartner
ZBW - Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften - Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Artikel
Beteiligte
- Breyer, Friedrich
- Springer
Entstanden
- 2013
 
        
     
             
        
    