Archivale

Herrschaftliche Waldungen auf der Markung Renningen; Strafen in den Gemeindewaldungen; Weg durch die herrschaftlichen Waldungen

Enthält auch:
Auszug aus dem Gerechtigkeits- oder Lagerbuch der Gemeinde von 1700, gefertigt 1737
Inseriert u.a.:
Teile des fürstlichen Vertrags von 29. August 1514
Herzog Ulrich von Württemberg bestätigt den Vertrag, der vor den Räten und der Landschaft wegen einiger Klagen der Gemeinde Renningen abgeschlossen wurde:
Wegen der Beholzung des Schlosses Leonberg;
wegen der Abgabe von Eiern und Krautköpfen an den Vogt, Keller und Forstmeister zu Leonberg;
wegen des Weidgangs der Gemeinde in den herrschaftlichen Waldungen soll das alte Recht gelten;
das Vor- oder Nachäckerich in den Gemeindewaldungen gehört den Bürgern für ihre eigenen Trogschweine;
Äckerich lesen ist verboten;
wegen des Hundshabers und Hundeaufziehens soll es beim alten Brauch bleiben;
wenn der Forstmeister im Namen Herzog Ulrichs Hunde einstellen will, so sollen der Amtmann und das Gericht zu Renningen sie auf die Bürger umlegen, der Herzog behält sich "offene Hand" vor;
die Erwählung des Schultheißen soll durch den Vogt zu Leonberg mit Rat des Gerichts zu Renningen geschehen, der Herzog behält sich aber "offene Hand" vor;
die vier freien Gerichte zu Renningen sollen weiter gehalten werden.

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 557 Bü 145
Alt-/Vorsignatur
A 557 Bü 135
Umfang
6 Schr.

Kontext
Forstamt Leonberg >> 1. Akten >> 1.4 Holz-, Weide- und Äckerichrechte
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 557 Forstamt Leonberg

Indexbegriff Ort
Leonberg BB; Schloss
Renningen BB; Markung
Stuttgart S

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:48 MEZ

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Objekttyp

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