Einblattdruck

EIn HochEdler und Hochweiser Rath deß Heil. Reichs Stadt Nürnberg hat mit Mißfallen zu vernehmen gehabt: Daß die, in deß Hochlöbl. Fränckisch. Crayses ohnlängst publicirten Münz-Patent, verruffene halbe Batzen ... in hiesiger Stadt, und Ihro Hoch-Adel. Herrlichkeiten Gebiet auf dem Land, wieder häuffig hervorkommen, und gangbar gemachet werden wollen ... Als werden Dero Burgere ... hiemit ernstlich verwarnet, bedeute halbe Bazen ... und andere in dem mit Lit. C. bemerckten Schemate, (welches zu jedermanns besserer Erinnerung hier wieder beygefüget ist, ) verbottene Münz-Sorten, in Bezahlungen weder anzunehmen, noch auszugeben ... : Decretum in Senatu, den 3. April. A. 1715

Digitalisierung: Bayerische Staatsbibliothek

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Alternative title
OBwohln Ein Hoch-Edler Rath alhier des zuverlässigen Versehens gewesen, es werde Dero liebe Burgerschafft, und Einwohner, auch Unterthanen auf dem Land, wegen der falschen nachgeprägten gewissen Doppel-Groschen
Rat; Reichsstadt; Nürnberg; Missfallen; Fränkischer Kreis; Publikation; Münzpatent; Halber Batzen; Herrlichkeit; Gebiet; Land; Stadt; Auftreten; Bürger; Verwarnung; Münzsorte; Schema; Bezahlung; Annahme; Abgabe
Location
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 s-52
Dimensions
Satzspiegel 23 x 32 cm (Textteil)
Extent
1 Bl.
Language
Deutsch
Notes
Ill.
Ausstellungsdatum: [Nürnberg], 1715, 3. April
Druckort und Erscheinungsjahr ermittelt aus Inhalt und Ausstellungsdatum
Verordnung; Münzverruf

Keyword
Münzordnungen und Münzverrufe

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00099386-1
Last update
16.04.2025, 8:39 AM CEST

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