Baudenkmal

Münzenberg, Hauptstraße 2

L-förmige Hofanlage mit überdachtem Tor an der Ecke zur Obergasse, am westlichen Anfang der Hauptstraße; das Hoftor im Sturz der Mannpforte mit Inschrift und Datierung WER WILL BAUEN AN GASSEN UND STRASSEN DER/MUß EIN JEDEN REDEN LASSEN ANNO 1748. Damit ist vermutlich auch der Zeitpunkt der Entstehung des Fachwerkwohngebäudes genannt. Dessen mit geschnitzten Zierformen versehenes Gefüge ist in seiner ursprünglichen Form erhalten.

Hauptstraße 2 | Rechtewahrnehmung: Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Urheberrechtsschutz

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Standort
Hauptstraße 2, Münzenberg (Gambach), Hessen

Klassifikation
Baudenkmal

Letzte Aktualisierung
04.06.2025, 11:55 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Baudenkmal

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