Konsilium | Streitschrift: jur.
Unmaßgebliche Gedanken über die von der Osnabrückischen Stadt Fürstenau wegen der daselbst gestatteten catholischen Religionsübung geführten Beschwerden
- Alternative title
-
katholischen Religionsausübung
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.publ.g. 922#Beibd.5
- VD18
-
VD18 14530376
- Dimensions
-
4°
- Extent
-
16 Seiten
- Language
-
Deutsch
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Göttingen
- (who)
-
in Vandenhoeck und Ruprechtischem Verlage
- (when)
-
1788.
- Creator
- Contributor
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10516690-1
- Last update
-
16.04.2025, 8:37 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Streitschrift: jur.
- Konsilium
Associated
- Pütter, Johann Stephan
- Ruprecht, Carl
- Vandenhoeck & Ruprecht
- in Vandenhoeck und Ruprechtischem Verlage
Time of origin
- 1788.
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Von Einer Höchst- und Hoch-Ansehnlichen Kayserl. Commission und Reichs-Visitations. Deputation gnädigst und hochgeneigt aufferlegte Bestättigung des Kayserl. Præsentations-Vor-Rechts, Das ist, Kurtze und runde, doch Ordnungs-mässige Bejahung, der heutigen Cameral-Haupt-Frag: Ob dadurch, das in Anno 1702. der damahln von Chur-Bayern zum Assessorat præsentirte Candidatus dem Jahr und Tag zuvor von der Kayserl. Majestät præsentirt gewesenen, cooptando seu recipiendo, vorgezogen worden, dem allerhöchsten Herrn Præsentanten selbst vorgegriffen worden sey?
Kurtze In Actis Et Pactis Des Chur- und Fürstlichen Haußes der Pfaltz Auch darüber ertheilten Kayserl. Confirmationen und Investituren gegründete Facti Species, Des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Christiani III., Pfaltz-Grafen bey Rhein ... und Dero Hoch-Fürstlichen Stammes näheres Successions-Recht an das Fürstenthum Zweybrücken ... vorstellend
Kurtze In Actis Et Pactis Des Chur- und Fürstlichen Haußes der Pfaltz Auch darüber ertheilten Kayserl. Confirmationen und Investituren gegründete Facti Species, Des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Christiani III., Pfaltz-Grafen bey Rhein ... und Dero Hoch-Fürstlichen Stammes näheres Successions-Recht an das Fürstenthum Zweybrücken ... vorstellend
Fernere Vorstell- und Erlaeuterung, daß des Assess. von Bernstorff [et]c. Anno 1703. den 2. Maji, Recht-mäßig limitirte Approbation eines demselben von Darmbstadt nach Wetzlar, Nahmens Weyl. der Frau Praesidentin von Gemmingen Seel. proponirten Vergleichs, über den unter ihnen gehabten Cameral-Process, in Sachen Von Berenstorff contra Hessen-Darmstadt, und von Gemmingen [et]c. Citationis ad vidend. retrah. bona [et]c. in den Rechten untadelhafft sey, und abermaligen Pyrckischen Einstreuens, und so genannter Rechtlicher Abfertigung [et]c. ungehindert, annoch unumbstößlich also verbleibe : Mit Beylag Lit. D.
Christian Thomasens, Königlichen Preußischen Geheimen Raths und Professors zu Halle, Kurtze und deutliche Dedvction, Daß der Reichs Hof-Rath mit nichten befugt sey, Der Chur-und Fürsten, auch anderer Stände des Heiligen Römischen Reichs Räthe, Diener und andere Unterthanen, Unter was vor Schein und Vorwandt es auch seyn möge, So wohl in Peinlichen als Bürgerlichen Sachen, in Erster Instanz für sich zu citiren : Nebst handgreiflichem und augenscheinlichen Beweiß Des von dem Reichs-Fiscal, und etlichen Reichs Hof-Räthen hierwieder im Sept. 1714. begangenen offenbahren Unfugs
Christian Thomasens, Königlichen Preußischen Geheimen Raths und Professors zu Halle, Kurtze und deutliche Dedvction, Daß der Reichs Hof-Rath mit nichten befugt sey, Der Chur-und Fürsten, auch anderer Stände des Heiligen Römischen Reichs Räthe, Diener und andere Unterthanen, Unter was vor Schein und Vorwandt es auch seyn möge, So wohl in Peinlichen als Bürgerlichen Sachen, in Erster Instanz für sich zu citiren : Nebst handgreiflichem und augenscheinlichen Beweiß Des von dem Reichs-Fiscal, und etlichen Reichs Hof-Räthen hierwieder im Sept. 1714. begangenen offenbahren Unfugs
Notamina Uber die Pyrckische Relation In Sachen Des Notarii Winckelmans Contra Die Freyfrau von Wallpott, zu Olbrücken & Cons. : Woraus zu ersehen ist, wie unrichtig und partheyisch der von Pyrck so wohl ex facto quam jure referirt, und gefolgig die von Ihme concipirte, und durch seine untreue Relation, und andere dabey gebrauchte unzuläßige Modos durchgetrungene Sententz als unrecht dem Syndicatui, Er aber der Straff ungerechter Urtheiler unterworffen seye
Fernere Vorstell- Und Erlaeuterung, Daß des Assess. von Berenstorff [et]c. Anno 1703. den 2. Maji, Recht-mäßig limitirte Approbation Eines Demselben von Darmbstadt nach Wetzlar, Nahmens Weyland der Frau Præsidentin von Gemmingen Seel. Proponirten Vergleichs, Uber den unter Ihnen gehabten Cameral-Process In Sachen Von Berenstorff contra Hessen-Darmstadt, und von Gemmingen ... In den Rechten untadelhafft sey, Und abermaligen Pyrckischen Einstreuens ... ungehindert, annoch unumbstößlich also verbleibe : Mit Beylag Lit. D.
Kurtze In Actis Et Pactis Des Chur- und Fürstlichen Haußes der Pfaltz Auch darüber ertheilten Kayserl. Confirmationen und Investituren gegründete Facti Species, Des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Christiani III., Pfaltz-Grafen bey Rhein ... und Dero Hoch-Fürstlichen Stammes näheres Successions-Recht an das Fürstenthum Zweybrücken ... vorstellend