- Location
-
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Dimensions
-
8
- Extent
-
183 S.
- Language
-
Deutsch
- Table of contents
- Rights
-
Bei diesem Objekt liegt nur das Inhaltsverzeichnis digital vor. Der Zugriff darauf ist unbeschränkt möglich.
- Last update
-
11.06.2025, 2:01 PM CEST
Data provider
Deutsche Nationalbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Associated
- Vogel, Hans
- Carl
Time of origin
- 1953
Other Objects (12)
![Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [er]c. Nach Vorschrift Unserer höchsten Verordnung vom 9ten März 1765. wegen des unter Unserer Garantie errichteten Leihhauses, haben bisher die Leihhausscheine von 3 zu 3 Monaten prolongiret ... : Gegeben in Unserer Stadt Braunschweig, den 20ten April 1770](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/06f70fc1-b6bb-4bed-bcbf-e3864f3404ad/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [er]c. Nach Vorschrift Unserer höchsten Verordnung vom 9ten März 1765. wegen des unter Unserer Garantie errichteten Leihhauses, haben bisher die Leihhausscheine von 3 zu 3 Monaten prolongiret ... : Gegeben in Unserer Stadt Braunschweig, den 20ten April 1770
![Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. Demnach uns vorgetragen worden, welchergestalt Unsere, wider die Mißbräuche beym Ausspielen der Sachen, unterm 9. December vorigen Jahrs ergangene gnädigste Verordnung bis daher so wenig ihren Zweck erreicht habe ... : Gegeben in Unserer Stadt Braunschweig, den 9. December 1772](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/cdb157a9-90f2-43f0-8226-4467a5c2b9bb/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. Demnach uns vorgetragen worden, welchergestalt Unsere, wider die Mißbräuche beym Ausspielen der Sachen, unterm 9. December vorigen Jahrs ergangene gnädigste Verordnung bis daher so wenig ihren Zweck erreicht habe ... : Gegeben in Unserer Stadt Braunschweig, den 9. December 1772
![Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. Es ist zwar bereits durch Unsere gnädigste Verordnung vom 2. May 1750. festgesetzet, daß alle, und jede, welche die Biersteuer, und Accise, oder die Brandteweins-Accise gepachtet, mit der Zahlung über 8. Tage, nach Ablauf des in den Pacht-Contracten gesetzten Termini zurück bleiben werden ... : Gegeben in Unserer Stadt Braunschweig, den 21. November 1771](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e4cedad4-c6a2-4348-9d7a-6136284e166d/full/!306,450/0/default.jpg)