Einblattdruck | Monografie | Verordnung

Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. Es ist zwar bereits durch Unsere gnädigste Verordnung vom 2. May 1750. festgesetzet, daß alle, und jede, welche die Biersteuer, und Accise, oder die Brandteweins-Accise gepachtet, mit der Zahlung über 8. Tage, nach Ablauf des in den Pacht-Contracten gesetzten Termini zurück bleiben werden ... : Gegeben in Unserer Stadt Braunschweig, den 21. November 1771

Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. Es ist zwar bereits durch Unsere gnädigste Verordnung vom 2. May 1750. festgesetzet, daß alle, und jede, welche die Biersteuer, und Accise, oder die Brandteweins-Accise gepachtet, mit der Zahlung über 8. Tage, nach Ablauf des in den Pacht-Contracten gesetzten Termini zurück bleiben werden ... : Gegeben in Unserer Stadt Braunschweig, den 21. November 1771

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Standort
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
VD 18
VD18 10933107
Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2012. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 10933107

Beteiligte Personen und Organisationen
Carl
Erschienen
[S.l.] , 1771 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:52 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Verordnung ; Einblattdruck ; Monografie

Beteiligte

  • Carl

Entstanden

  • [S.l.] , 1771 -

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