Bestand

Regierungspräsidium Tübingen (mit Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart): Stiftungsverzeichnis Baden-Württemberg (Bestand)

Überlieferungsgeschichte
Auf der Grundlage von § 4 Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG) wird in jedem Regierungspräsidium des Landes ein Verzeichnis der Stiftungen geführt, die ihren Sitz im Regierungsbezirk haben. In das Stiftungsverzeichnis sind einzutragen
1. Name und Anschrift,
2. Sitz,
3. Zweck,
4. Vertretungsberechtigung und Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftung und,
5. Tag der Erlangung der Rechtsfähigkeit und anerkennende oder verleihende Behörde.
Die Einsicht in das Stiftungsverzeichnis ist jedem gestattet. Seit 2011 sind die Regierungspräsidien Tübingen und Stuttgart dazu übergegangen, das Stiftungsverzeichnis jeweils in einem vom Leistungszentrum für Anwendungsentwicklung (LZA) im Regierungspräsidium Tübingen erstellten und betreuten Fachverfahren auf der Basis von MS-Access-Datenbanken zu führen. Im August 2015 folgte das Regierungspräsidium Freiburg, im Oktober 2015 schließlich das Regierungspräsidium Karlsruhe. Die im Fachverfahren Stiftungsverzeichnis erhobenen Daten bilden die Grundlage für die im Internet publizierten und regelmäßig aktualisierten Verzeichnisse
http://www.stiftungsverzeichnis-bw.de/freiburg
http://www.stiftungsverzeichnis-bw.de/karlsruhe
http://www.stiftungsverzeichnis-bw.de/stuttgart
http://www.stiftungsverzeichnis-bw.de/tuebingen (Zugriff jeweils am 1.8.2017).
Zusätzlich zu den gemäß Stiftungsgesetz zu erhebenden Daten werden bei den Regierungspräsidien weitere Informationen über die Stiftungen im Fachverfahren erfasst, die nur internen Zwecken dienen, nämlich
6. Name des Stifters,
7. Anfangskapital,
8. Grundkapital,
9. Besonderheiten des Stiftungskapitals,
10. letzter Stand Stiftungsvermögen
11. Einnahmen,
12. Ausgaben,
13. Hinweise zur Jahresrechnung.
Angesiedelt ist das Stiftungswesen im Regierungspräsidium Tübingen im Referat 24 (Recht, Planfeststellung), in den übrigen Regierungspräsidien jeweils im Referat 14 (Kommunales, Sparkassenwesen).
Inhalt und Bewertung
Im Benehmen mit den Regierungspräsidien wurde festgelegt, dass die Daten mit den Angaben Nr. 1-5 komplett von allen im Fachverfahren erfassten Stiftungen entsprechend den Vorgaben § 4 StiftG in DIMAG übernommen und im Landesarchiv ohne Auflage von Schutzfristen genutzt werden können (jeweils CSV-Datei XXX_A.csv). Daten mit Angaben von Nr. 6-13 werden zwar ebenfalls in DIMAG übernommen, unterliegen aber einer vereinbarten Schutzfrist von 80 Jahren ab dem Stichtag der Übernahme (hier erstmals 1.7.2017; jeweils CSV-Datei XXX_B.csv). Ausgenommen hiervon sind allerdings Datensätze mit Angaben zu Familienstiftungen, da die Angaben Nr. 6-13 aus Sicht der Regierungspräsidien schützenswerte personenbezogene Belange berühren. Diese Daten zu Familienstiftungen werden nicht in DIMAG übernommen.
Das Fachverfahren Stiftungsverzeichnis dient in erster Linie der gesetzlich vorgeschriebenen Beaufsichtigung der im Land ansässigen Stiftungen. Die Rechtsaufsicht des Landes beschränkt sich darauf, zu überwachen, dass die Verwaltung der Stiftungen die Gesetze, das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung beachtet. Die unter Bestellnummer 1 abgelegten Merkblätter des Regierungspräsidiums Tübingen für Stifter (stiftung-merkblatt-hinweise.pdf, stiftung-merkblatt-vorlage.pdf) vermitteln einen Eindruck von den bei der Verwaltung von Stiftungen zu beachtenden rechtlichen Vorgaben.
Das Fachverfahren Stiftungsverzeichnis bietet eine geraffte Dokumentation aller rechtsfähigen Stiftungen des öffentlichen und bürgerlichen Rechts und teilweise auch des kirchlichen Rechts. Die Informationen zu den einzelnen Stiftungen werden zwar laufend aktualisiert, die Stamm-Datensätze jedoch nicht gelöscht. Auch die Informationen zu aufgelösten oder in einen anderen Zuständigkeitsbereich abgewanderten Stiftungen bleiben erhalten. Da einzelne Stiftungen bereits seit mehreren Jahrhunderten bestehen, gibt das elektronische Verzeichnis einen kompakten, gut strukturierten und auswertbaren Überblick zur Stiftungssituation und -entwicklung im gesamten Land, zumal beabsichtigt ist, die Daten des Stiftungsverzeichnisses im 5-jährigen Turnus jeweils zum 1.7. zu übernehmen.

Bestandssignatur
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 42 T 156
Umfang
1 Datenbankauszug in Form von 8 CSV-Dateien nebst Dokumentationen und Merkblättern

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Inneres >> Regierungspräsidium Tübingen >> Allgemeine Verwaltung >> Recht, Planfeststellung

Indexbegriff Ort
Tübingen TÜ; Regierungspräsidium

Bestandslaufzeit
Bis 1. Juli 2017

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 08:37 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • Bis 1. Juli 2017

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