Archivale

Antwort des Oberamtmanns Thill in Tübingen auf das Schreiben vom 5. Dezember 1759

Regest: Thill hat die Tübinger Kerzenmeister des Zeugmacher-Handwerks über ihre Einwendungen gegen das Gesuch der Reuttlinger Meisterschaft wegen Aufnahme in das Los der Marktstände vernommen. Diese haben erklärt, dass ihnen die Vorstände ungelost zukommen. Die Landmeister aber, welche vor den Ausländern den Vorzug haben, hätten, wenn sie mit diesen losen müssten, kein Vorrecht mehr, sondern stünden ihnen dann durchaus gleich. Daher können sie diese neue Einführung nicht wohl auf sich nehmen. Wenn daher die Reuttlinger Zeugmacher ihr Gesuch durchsetzen wollen, so müssen sie es bei der württ. Landesherrschaft anhängig machen. Thill kann den Zeugmachern im Land nichts von ihrer alten Observanz nehmen.
Regierungsrat und Oberamtmann Thill.

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3768
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Tübingen

Siegel (Erhaltung): auf der Rückseite Siegel

Bemerkungen: P. S. enthält Ersuchen um weitere Nachricht in der Sache der "Alimentationsgelder des Bidermännisch und Löfflerischen Kindes."

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Zeugmacher
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1759 Dezember 14

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1759 Dezember 14

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