Archivale

Antwort des Oberamtmanns Thill in Tübingen auf das Schreiben vom 5. Dezember 1759

Regest: Thill hat die Tübinger Kerzenmeister des Zeugmacher-Handwerks über ihre Einwendungen gegen das Gesuch der Reuttlinger Meisterschaft wegen Aufnahme in das Los der Marktstände vernommen. Diese haben erklärt, dass ihnen die Vorstände ungelost zukommen. Die Landmeister aber, welche vor den Ausländern den Vorzug haben, hätten, wenn sie mit diesen losen müssten, kein Vorrecht mehr, sondern stünden ihnen dann durchaus gleich. Daher können sie diese neue Einführung nicht wohl auf sich nehmen. Wenn daher die Reuttlinger Zeugmacher ihr Gesuch durchsetzen wollen, so müssen sie es bei der württ. Landesherrschaft anhängig machen. Thill kann den Zeugmachern im Land nichts von ihrer alten Observanz nehmen.
Regierungsrat und Oberamtmann Thill.

Reference number
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3768
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Ausstellungsort: Tübingen

Siegel (Erhaltung): auf der Rückseite Siegel

Bemerkungen: P. S. enthält Ersuchen um weitere Nachricht in der Sache der "Alimentationsgelder des Bidermännisch und Löfflerischen Kindes."

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Zeugmacher
Holding
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Date of creation
1759 Dezember 14

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Last update
31.01.0017, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1759 Dezember 14

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