Amtliche Publikation | Amtsdruckschrift | Brief | Einblattdruck
Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim und Justingen, [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marschall, [et]c. Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! Gleichwie Wir in dem, unterm 27ten August. a.c. wegen des Salz-Handels erlassenen General-Rescript alle Einfuhr und Verkauf andern Salzes, als welches durch die mit Uns accordiret habende Entrepreneurs in die bestimmte Salz-Niederlags-Orte geliefert wird, bey 10. Rthlr. Straf von jedem Pfund verbothen haben, und zu Verhütung alles Unterschleifs und verbothenen Salz-Handels besonders nöthig seyn will, daß die durch Unsere Lande in fremde Herrschaften passirende Salz-Fuhrleute genau beobachtet und denenselben alle Gelegenheit und Mittel zu Uebertrettung obgedachten Unsers Verboths, benommen werde; Als ist Unser gnädigster Befehl, Ihr sollet die Verfügung treffen, daß von allen und jeden, durch Unsere Lande passirenden Salz-Fuhren bey der ersten Zollstatt, so sie in Unserm Territorio betretten, der Fracht-Zettul produciret ... werde ...
- Weitere Titel
-
Gleichwie Wir in dem, unterm 27ten August. a.c. wegen des Salz-Handels erlassenen General-Rescript alle Einfuhr und Verkauf andern Salzes, als welches durch die mit Uns accordiret habende Entrepreneurs in die bestimmte Salz-Niederlags-Orte geliefert wird, bey 10. Rthlr. Straf von jedem Pfund verbothen haben, und zu Verhütung alles Unterschleifs und verbothenen Salz-Handels besonders nöthig seyn will, daß die durch Unsere Lande in fremde Herrschaften passirende Salz-Fuhrleute genau beobachtet und denenselben alle Gelegenheit und Mittel zu Uebertrettung obgedachten Unsers Verboths, benommen werde; als ist Unser gnädigster Befehl, Ihr sollet die Verfügung treffen, daß von allen und jeden, durch Unsere Lande passirenden Salz-Fuhren bey der ersten Zollstatt, so sie in Unserm Territorio betretten, der Fracht-Zettul produciret ... werde ...
Karl Württemberg Mömpelgard Heidenheim Vlieses Löblichen Kreises Unseren obwohl am 27. Augusti anno currente laufenden Jahres General-Reskript jede anderen akkordiert Verträge habenden Unternehmer dazu bestimmten Salzspeicher-Orte bei Reichstaler Strafe verboten allen Unterschlagung verbotenen nötig sein ist passierenden fahrenden denselben ihnen zur Übertretung besagten Verbots genommen also sollt Zollstätte Zollstation Unserem Territorium betreten Fracht-Zettel produziert ausgestellt
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.publ.g. 1278 l-6#Beibd.193
- VD18
-
VD18 90918142
- Maße
-
2°
- Umfang
-
1 Blatt
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Datierung am Textende: Stuttgart, den 14ten Decembr. 1759.
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
- (wer)
-
[Verlag nicht ermittelbar]
- (wann)
-
[1759]
- Beteiligte Personen und Organisationen
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11136684-7
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:43 MESZ
Datenpartner
Bayerische Staatsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Einblattdruck
- Brief
- Amtliche Publikation
- Amtsdruckschrift
Beteiligte
- Karl Eugen (Württemberg, Herzog)
- [Verlag nicht ermittelbar]
Entstanden
- [1759]