Archivale

Obligation; Forderungssache ?

Enthält: Hans Juchen gen. Müller bekennt, dass ihm Hermann Koch zu Binsfeld und seine Frau Clara 25 kölnische Tlr (à 52 Albus) geliehen und vorgestreckt haben. Er verspricht, das Geld am nächsten Remigiustag [1.10.] bis 14 Tage danach zusammen mit einem halben Malter Roggen kölnischen Maßes zurückzuzahlen. Zur Sicherheit setzt er seine Saat auf dem Feld [d. h. seine Ernte] bzw., was Gott verhüten möge, wenn diese durch Hagelschlag oder Unwetter oder sonstiges Unglück zu kurz geraten würde [d. h. nicht ausreiche], sein Hab und Gut, Pferd, Kuh und Sonstiges, bis der Betrag ausgeglichen sei. Als Bürgen dafür nennt er Hupert Gruntzen. Er unterzeichnet, da er nicht schreiben kann, mit seinem Zeichen. Das bezeugt mit seiner Unterschrift Johann Eyckholtz, Gerichtsschreiber zu Kerpen. Der Vertrag, hier in Abschrift überliefert, gehört zu einem laufenden Gerichtsverfahren. Matthias Juchen legt die Obligationsurkunde vom 4.4.1587 am Tag der Gerichtsverhandlung, dem 16.10.1618, in seinen Prozess gegen Johann Jaixen (Jaexen) als Beweisstück vor. Sie war ihm von Johann Jaixen selbst zuvor, am 26.9., überreicht worden.

Archivaliensignatur
GerKer, 723
Umfang
Schriftstücke: 1

Kontext
Schöffengericht Kerpen >> 8 Sonstiges >> 8.4 Schriftstücke zum Gerichtsverfahren
Bestand
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff Sache
Gerichtsschreiber - Johann Eyckholtz
Obligation
Indexbegriff Person
Eyckholtz, Johann, Gerichtsschreiber zu Kerpen
Gruntzen, Hupert 1618
Jaexen - Johann, gen. Müller 1618
Juchen, Theiwissen [Matthias]
Koch, Hermann und Clara, aus Binsfeld

Laufzeit
1618 Oktober 16

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:38 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1618 Oktober 16

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