Archivale

Abrechnung in einer Forderungssache gegen die Gemeinde

Enthält: Wegen (nicht näher beschriebenen) Schulden der Gemeinde zu Kerpen hat Herr Albin, Bürger zu Köln, den Barbier M. Stephan Wylwardt mit Arrest belegen lassen. Am 27.6. fand ein gerichtliches Verhör statt, bei dem Herr Albin, sein Diener, sein Halfe von Bliesheim, Wilhelm Wolber, der Schultheiß, und der Gerichtsbote sowie etliche Geschworenen anwesend waren. Auch M. Stephan und der Gerichtsbote zu Weilerswist Heinrich Hembsch kamen hinzu. Für Aufwartung, Verzehr von Wein und Mahlzeiten an all diesen Tagen bis zum 4.7. fielen 28 Gl current und 6 Albus an. Vom 5.-16.7. gab es weitere Termine mit M. Stephan und dem Gerichtsboten von Weilerswist in Kerpen. Zweimal, am 9. und 10.7., waren auch Johann Schloßer und Peter Brabender von Seiten der Gemeinde dabei anwesend sowie Herr Albin, seine beiden Söhne aus Köln mit ihrem Diener und Wilhelm Wolber. Doch der Schultheiß ("Schederich") kam nicht. An Zehrungskosten fielen 28 Gl für den Wein (jede Person für 14 Albus) und 4 1/2 Gl für je 2 Mahlzeiten (18 Mahlzeiten a 6 Albus) an. Die noch offene Rechnung beim Wirt Hieronymus Hembsch beträgt 62 Gl 11 Albus. Nun folgt die Berechnung der Gerichtsgebühren. Wir erfahren daraus, dass der Bote einmal nach Bonn geschickt wurde - 12 Albus; und der Gerichtsbote zu Weilerswist Heinrich Hembsch erhielt als Belohnung für eine Schickung nach Kerpen 1 Tlr. Vom 12.-15.7. reisten M. Stephan und der genannte Gerichtsbote von Weilerswist nach Blatzheim und Kerpen - 4 Tage à 1 Tlr für jeden = [8] Tlr. An Gebühren für den Bürgermeister [vielleicht für die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen] fielen 1 Gl und 12 Albus an; und der Gerichtsbote erhielt schließlich an "Schloßgeld" 1 Rtlr. Wir erfahren weiter, dass Herr Albin gegen eine Kaution den Arrest gegen M. Stephan hatte aufheben lassen ("relaxirt"). Doch der Wirt Hieronymus Hembsch, der offenbar um die Bezahlung seiner Rechnung fürchtete, beschwerte sich darüber und wollte M. Stephan "ohne bezalungh zu paßiren nicht erlauben". So verspricht M. Stephan vor Zeugen (Matthais Meyß, Schultheiß, und Heinrich Hembsch, Gerichtsbote zu Weilerswist), die Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen oder aber wieder in den Arrest einzutreten, bei Haftung mit seiner Person und seinem Hab und Gut (18.7.1608).

Reference number
GerKer, 840
Extent
Schriftstücke: 1

Context
Schöffengericht Kerpen >> 8 Sonstiges >> 8.2 Rechnungen
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff subject
Arrestsache
Gerichtskostenabrechnung
Indexentry person
Albin, Bürger zu Köln
Brabender, Peter
Hembsch, Heinrich, Gerichtsbote zu Weilerswist
Hembsch, Hieronymus, Wirt in Kerpen
Matthais Meyß, Schultheiß zu Weilerswist
Schloßer, Johann
Wolber, Wilhelm
Wylwar, Stephan, Barbier
Indexentry place
Bliesheim
Bliesheim - Halfe zu
Kerpen - Gemeinde
Weilerswist

Date of creation
1608

Other object pages
Delivered via
Last update
24.06.2025, 1:44 PM CEST

Data provider

This object is provided by:
Stadtarchiv Kerpen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1608

Other Objects (12)