Archivale
Offenes Patent, die Papierer betreffend
Regest: Vater, Meister und Gesellen der Bruderschaft Reuttlingen (ohne David Grötzinger) und Urach des Handwerks der Papierer entbieten den unter dem Siegel des Caspar Zeller, Bürgers und des Rats zu Kauffbeuren, nach Kauffbeuren zusammengerufenen Meistern und Gesellen des Papiererhandwerks ihren Gruss und teilen ihnen mit, dass sie (die Reuttlinger und Uracher) mit den Papierern zu Esslingen und Rottenburg eine gemeinsame Bruderschaft gemacht und mit den notwendigen Artikeln, besonders der neuen Herrenmühlen und ihrer Meisterknechte, wie auch des Tagwerks wegen, dass nicht darüber gemacht wird, versehen haben. Neulich hat Meister Endriß Mück von Eßlingen mit Übermachung (= Überschreitung) des ordentlich aufgesetzten Tagwerks eine Zeitlang dawider gehandelt. Er ist von der Bruderschaft um eine namhafte Summe Gelds gestraft worden. David Grötzinger, auch Bürger und Papierer allhie, hat sich geweigert, eine vor der Zeit ihm von der Bruderschaft auferlegte, wohlverdiente, jedoch geringe Strafe als (= sowie ?) eine Flasche Wein zu erstatten. Er ist daher von der Bruderschaft bis auf Wiederversöhnung ausgeschlossen. Deswegen hat er die Bruderschaft schriftlich und mündlich verleumdet, als wenn sie eine malefizische (= kriminelle), untüchtige Person, den oben genannten Mückh, in Bestrafung und ihre Bruderschaft genommen habe. Deswegen hat Mückh den Grötzinger rechtlich verklagt. Vor acht Tagen ist erkannt worden, dass er dem Mückh unrecht getan habe. Er ist neben Erstattung von 10 fl Straf und Abtrag aller Unkosten mit Gefängnis bestraft worden. Die Bruderschaft hat sich gegen ihn fernere Handlung vorbehalten, hat damit am heutigen Tage einen Anfang gemacht und wird sie nicht versitzen lassen. Deswegen und weil sie eine besondere (= eigene) mit genugsamen Artikeln versehene Bruderschaft haben, wollen sie diesmal nicht in Kauffbeuren erscheinen und bitten, ihr Ausbleiben zu entschuldigen und ihre und Grötzingers fürgeloffene Handlung, falls Grötzinger vielleicht erscheinen würde, nicht hinter ihrem Rükken und unverhört vorzunehmen, viel weniger einen Beschluss zu fassen.
- Reference number
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3198 a-c
- Formal description
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Beschreibstoff: Pap.
- Further information
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Zeugen / Siegler / Unterschriften: Insigel des Vaters der Bruderschaft
Bemerkungen: mit zahlreichen Korrekturen
Genetisches Stadium: Or.; Konz.
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 9 Zünfte Papierer
- Holding
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Date of creation
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1594 August 23, Mittwoch
- Other object pages
- Last update
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20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1594 August 23, Mittwoch