Bestand
Kirchengemeinde Sennestadt (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Sennestadt (Ev. Kirchenkreis Gütersloh) wurde 2003 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst 230 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1881 bis 2002 erstrecken. Die Überlieferung der Kirchengemeinde beginnt mit der Errichtung der ersten Kirche in der Bauerschaft Senne II. Diese hatte von alters her zur Kirchengemeinde Oerlinghausen im Fürstentum Lippe gehört, bevor 1855 die preußischen Gebiete dieser Kirchengemeinde zu einer eigenen Kirchengemeinde Ubbedissen zusammengefasst worden waren. Von Ubbedissen wurde Senne II 1873 als eigenständige Kirchengemeinde ausgepfarrt, blieb jedoch zunächst unter der pfarramtlichen Betreuung von Ubbedissen, bis ein Pfarrverweser aus dem benachbarten Rietberg-Schloß Holte die Versorgung für Senne II-Schloß Holte übernahm. Diese pfarramtliche Verbindung zu der seit 1889 selbständigen Kirchengemeinde Schloß Holte endete erst 1950. Bereits 1894 konnte die erste Kirche in Senne II, die Kreuzkirche, eingeweiht werden. Später kamen als Gottesdienststätten das Paul-Gerhardt-Gemeindehaus und die 1966 eingeweihte Jesus-Christus-Kirche hinzu. Bereits im Jahr zuvor hatte die Kirchengemeinde ihren Namen in "Sennestadt" geändert, da die nach dem Krieg gegründete Großsiedlung Sennestadt inzwischen Mittelpunkt der Kirchengemeinde geworden war. Auch zur Entstehung der Sennestadt enthält der vorliegende Archivbestand einige Unterlagen. Die Akten hatten keine Einbindung in einen Registraturplan erfahren. Bei der Verzeichnung bot sich daher eine einheitliche Neuordnung des gesamten Bestandes an, wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Durch das oftmals nicht richtige Abheften in der Registratur sind die die inhaltlichen Zusammenhänge in einigen Akten durcheinander geraten. Diesem Umstand wurde bei der Verzeichnung durch mehrere erweiterte Erschließungsvermerke Rechnung getragen. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.144 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.144 Nr. ...". Literatur zur Gemeindegeschichte: Murken, Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 3 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 23), Bielefeld 2019, S. 199-208
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Sennestadt (Ev. Kirchenkreis Gütersloh) wurde 2003 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst 230 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1881 bis 2002 erstrecken.
Die Überlieferung der Kirchengemeinde beginnt mit der Errichtung der ersten Kirche in der Bauerschaft Senne II. Diese hatte von alters her zur Kirchengemeinde Oerlinghausen im Fürstentum Lippe gehört, bevor 1855 die preußischen Gebiete dieser Kirchengemeinde zu einer eigenen Kirchengemeinde Ubbedissen zusammengefasst worden waren. Von Ubbedissen wurde Senne II 1873 als eigenständige Kirchengemeinde ausgepfarrt, blieb jedoch zunächst unter der pfarramtlichen Betreuung von Ubbedissen, bis ein Pfarrverweser aus dem benachbarten Rietberg-Schloß Holte die Versorgung für Senne II-Schloß Holte übernahm. Diese pfarramtliche Verbindung zu der seit 1889 selbständigen Kirchengemeinde Schloß Holte endete erst 1950. Bereits 1894 konnte die erste Kirche in Senne II, die Kreuzkirche, eingeweiht werden. Später kamen als Gottesdienststätten das Paul-Gerhardt-Gemeindehaus und die 1966 eingeweihte Jesus-Christus-Kirche hinzu. Bereits im Jahr zuvor hatte die Kirchengemeinde ihren Namen in "Sennestadt" geändert, da die nach dem Krieg gegründete Großsiedlung Sennestadt inzwischen Mittelpunkt der Kirchengemeinde geworden war. Auch zur Entstehung der Sennestadt enthält der vorliegende Archivbestand einige Unterlagen.
Die Akten hatten keine Einbindung in einen Registraturplan erfahren. Bei der Verzeichnung bot sich daher eine einheitliche Neuordnung des gesamten Bestandes an, wie sich aus der systematischen Gliederung des Bestandes ergibt. Durch das oftmals nicht richtige Abheften in der Registratur sind die die inhaltlichen Zusammenhänge in einigen Akten durcheinander geraten. Diesem Umstand wurde bei der Verzeichnung durch mehrere erweiterte Erschließungsvermerke Rechnung getragen.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.144 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.144 Nr. ...".
Literatur zur Gemeindegeschichte:
Murken, Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 3 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 23), Bielefeld 2019, S. 199-208
- Reference number of holding
-
4.144
- Context
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.06. Kirchenkreis Gütersloh
- Date of creation of holding
-
1881 - 2002
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
06.03.2025, 6:28 PM CET
Data provider
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1881 - 2002