Urkunde

Äbtissin Anna Brendel von Homburg ('Honberg') und der Konvent des Klosters Klarenthal verleihen Even Peters Sohn Henchin von Sonnenberg, Bürger zu Wiesbaden, und seiner Frau Anna gegen einen jällrlichen, nach Wiesbaden zu liefernden Zins von 13 Maltern Korn diejenigen Äcker und Güter in Erbpacht, die einst Cristhen, Bürger zu Wiesbaden, vom Kloster innegehabt hat und die im einzelnen aufgeführt werden; das Gut soll ungeteilt beim ältesten (Sohn als) Erben verbleiben; ohne des Konvents Wissen und Willen soll es weder verkauft, versetzt, vertauscht oder entfremdet werden. Was von dem Gut an Zins und Bede zu geben ist, soll Henche oder sein Erbe abrechnen ('abrichten'). Zum Unterpfand für die Entrichtung der Pacht haben Even Peters Henche und Anna näher bezeichnete Eigengüter gesetzt.

Archivaliensignatur
Hessisches Hauptstaatsarchiv, 18, U 102
Formalbeschreibung
Original, Pergament, deutsch, an Presseln die beschädigten Siegel des Grafen Philipp und des Konvents
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gescheen und geben uff montag nach vincula retri nach Cristi unsers lieben hern gebort thausent funff hondert virtzig und im achten jaren

Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller

Vermerke (Urkunde): Siegler: Graf Philipp von Nassau

Kontext
Kloster Klarenthal, Klarissen >> Urkunden >> 1501-1600
Bestand
18 Kloster Klarenthal, Klarissen

Laufzeit
1548 August 6

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.03.2023, 14:00 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1548 August 6

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