Urkunde
Äbtissin Anna Brendel von Homburg ('Honberg') und der Konvent des Klosters Klarenthal verleihen Even Peters Sohn Henchin von Sonnenberg, Bürger zu Wiesbaden, und seiner Frau Anna gegen einen jällrlichen, nach Wiesbaden zu liefernden Zins von 13 Maltern Korn diejenigen Äcker und Güter in Erbpacht, die einst Cristhen, Bürger zu Wiesbaden, vom Kloster innegehabt hat und die im einzelnen aufgeführt werden; das Gut soll ungeteilt beim ältesten (Sohn als) Erben verbleiben; ohne des Konvents Wissen und Willen soll es weder verkauft, versetzt, vertauscht oder entfremdet werden. Was von dem Gut an Zins und Bede zu geben ist, soll Henche oder sein Erbe abrechnen ('abrichten'). Zum Unterpfand für die Entrichtung der Pacht haben Even Peters Henche und Anna näher bezeichnete Eigengüter gesetzt.
- Archivaliensignatur
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Hessisches Hauptstaatsarchiv, 18, U 102
- Formalbeschreibung
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Original, Pergament, deutsch, an Presseln die beschädigten Siegel des Grafen Philipp und des Konvents
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gescheen und geben uff montag nach vincula retri nach Cristi unsers lieben hern gebort thausent funff hondert virtzig und im achten jaren
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller
Vermerke (Urkunde): Siegler: Graf Philipp von Nassau
- Kontext
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Kloster Klarenthal, Klarissen >> Urkunden >> 1501-1600
- Bestand
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18 Kloster Klarenthal, Klarissen
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.03.2023, 14:00 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1548 August 6