Archivale
Zeitungsverbote, Bd. 48b
Enthält:
- "Geschäftsanzeiger für das rheinisch-westfälische Industriegebiet" (Essen); KPD Okt. 1932. Verbotsgründe: Der Geschäftsanzeiger wurde als Ersatz für das verbotene "Ruhr-Echo" angesehen und deshalb auch verboten. Ohne Exemplar.
- "Der rote Stern" (Berlin); Zeitschrift: KPD 1. Nov. 1932 - 30. Jan. 1933. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 5 und 13 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitschrift wegen des in Nr. 38, Jahrgang 9, veröffentlichten Bildmaterials mit dem Text: "Hier wird morgen exmittiert. - Das ist das Signal für die dort wohnenden 200 Genossen der Häuserschutz- und Kampfbundstaffel. Wenn der Gerichtsvollzieher am nächsten Morgen erscheint, findet er sich einer geschlossenen Abwehrfront gegenüber und auch der zu Hilfe gerufene Schupomann erklärt sich meistens für machtlos", verboten.
1 Exemplar der Nr. 38.
- "Rote Fahne" (Berlin); Zeitung: KPD 4. Nov. 1932 - 12. Nov. 1932. Verbotsgründe: Aufgrund des § 13 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen der Artikel in Nr. 199, 200, 201, 202: "Wieder Exmittierte in leere Wohnungen einquartiert", "Neuköllner Erwerbslose quartieren wieder ein", "Das haben sich die Berliner Erwerbslosen selbst erkämpft", "Kampfappell des roten Berlin" [Thälmann-Rede im Sportpalast], "Streik in der B.V.G. - Helft alle siegen!", "Streikabstimmung in der Gasag", "das 12. Plenum des EKKI und die Aufgaben der Berliner Organisation", verboten. Ohne Exemplar.
- "Volkswacht" (Berlin-Stettin); Zeitung: KPD 4. Nov. 1932 - 13. Nov. 1932. Verbotsgründe: Aufgrund des § 13 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen des Artikels in Nr. 230 vom 4. November "22000 Verkehrsarbeiter streiken in Berlin" verboten. Ohne Exemplar.
- "Volks-Echo" (Berlin); Zeitung: KPD 4. Nov. 1932 - 13. Nov. 1932. Verbotsgründe: Aufgrund des § 13 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen einiger Ausführungen zum B-V-G-Streik in dem Artikel "22000 Verkehrsarbeiter streiken in Berlin" in Nr. 230 vom 4. November verboten. Ohne Exemplar.
- "Die Internationale" (Berlin); Zeitschrift: KPD; Zeitschrift für Praxis und Theorie des Marxismus 6. Nov. 1932 - 1. Mai 1933. Verbotsgründe: Aufgrund des § 13 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitschrift wegen der Ausführungen in Heft 9/10, Jahrgang 15, über das XII. Plenum des EKKI: "Die Vorbereitung der Arbeiterklasse und der ausgebluteten Massen im Prozeß des wirtschaftlichen und politischen Kampfes auf die bevorstehenden Kämpfe um die Macht, um die Diktatur des Proletariats", über die Umgestaltung der RGO und der roten Verbände zu Massenkampforganisationen und des Artikels "Erobert die Großbetriebe!" verboten. Ohne Exemplar.
- "Die Fanfare" (Berlin); Zeitschrift: KPD 9. Nov. 1932 - 5. März 1933. Verbotsgründe: Aufgrund des § 13 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitschrift wegen der Artikel in Nr. 15, 2. Ausgabe, Oktober 1932: "Deutschland, die klaffende Wunde Europas", "Streik, die schärfste Waffe!", in denen zum Massenkampf gegen die faschistische Diktatur und zum politischen Streik aufgerufen wird, verboten.
2 Exemplare der Nr. 15.
- "Süddeutsche Arbeiterzeitung" (Stuttgart); Zeitung: KPD 11. Nov. 1932 - 19. Nov. 1932. Verbotsgründe: Wegen des in Nr. 253 vom 10. November veröffentlichten Artikels "Bürgerkrieg in Genf", in dem es heißt: "Die blutigen Zusammenstöße in Genf sind ein Signal an die werktätigen Massen in allen Ländern der Welt. .. Diese Stimmung umzumünzen in Massenkämpfe, in Arbeitermacht und Sozialismus - das ist auch die Aufgabe der revolutionären Vorhut in der Schweiz", wurde die Zeitung verboten.
1 Exemplar der Nr. 253.
- "Die Trommel" (Berlin); Zeitschrift: KPD; Zeitung der Arbeiter- und Bauernkinder 14. Nov. 1932 - 13. Mai 1933. Verbotsgründe: Aufgrund des § 13 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitschrift wegen der in Nr. 9, 10, 11 vom September, Oktober und November 1932 veröffentlichten Artikel: "Wie bereiten wir die 12. J. K. W. vor?", "Rote Falken, her zu uns?", "Das Pionier-Aktiv tagt", "Heute ist Zirkus", "Allerletzte Meldung", "Wir wollen keinen Hunger und keine Kriegshetze", "Häng Dich auf!", "Vom Lehrer zu Tode geprügelt!", das Gedicht: "Seid bereit!", "Was Du vom Kriege wissen mußt" (Muß die Sowjetunion Krieg gegen kapitalistische Staaten führen, dann stehen wir auf der Seite der Sowjetunion!), und des Artikels über das Verbot der 12. J. K. W. [Internationale Kinderwoche] "Verboten! Verboten!", beschlagnahmt und verboten.
Je 1 Exemplar der Nr. 9, 10 und 11.
- "Die Rote Fahne" (Berlin); Zeitung: KPD 26. Nov. 1932 - 16. Dez. 1932. Verbotsgründe: Aufgrund des § 13 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen der Artikel in Nr. 211 "Alarmierende Polizeiaktion gegen KPD. - Massenverhaftungen kommunistischer Arbeiter in Ludwigshafen und Stralsund - Erfundene "Putschpläne" sollen KPD-Verbot vorbereiten - Schlagt Alarm!" "Rettung vor Hunger und Frost - Massenhafte Verschleuderung von Getreide", "wie der Millionen-Kartoffelüberschuß verwüstet wird!" und der Artikel in Nr. 212 vom 24. November "Die Zeichen stehen auf Sturm" und Nr. 213 vom 25. November "Schenkt ihnen nichts von ihrem Betrug!", "Exmittiert und wieder einquartiert", verboten.
Je 1 Exemplar der Nr. 211, 213 und 2 Exemplare der Nr. 212 liegen in Rep. 77, Tit. 4043, Nr. 75. 1 Exemplar der Nr. 214.
- "Arbeiter-Zeitung" (Bremen); Zeitung: KPD 30. Nov. 1932 - 13. Dez. 1932. Verbotsgründe: Wegen des Artikels in Nr. 275 vom 26. November "Winterhilfe der Bremer Erwerbslosen abgelehnt", in dem es heißt: .. Selbstverständlich wurde die sozialdemokratischen Raufbolde, die sich hier wieder einmal in ihrer Hausknechtsrolle für die Volksausplünderungspolitik des S.P.D.-Koalitionssenats gefielen, energisch von unseren Genossen zurückgewiesen", und der Nr. 271 und 270, in dem vom "Senat der Pfeffersäcke", den "Durchpeitschern des Papenschen Hungerprogramms" und vom "Parlament der Pfeffersäcke" gesprochen wird, wurde die Zeitung verboten.
Je 1 Exemplar der Nr. 270, 271 und 275.
- "Illustriertes Volksecho" (Leipzig); Zeitschrift: KPD 30. Nov. 1932 - 11. Dez. 1932. Verbotsgründe: Wegen des in Nr. 42 veröffentlichten Gedichts von Erich Weinert: "Der von der höheren Warte", wurde die Zeitung verboten.
Das Gedicht.
- "Neue Zeitung" (München); Zeitung: KPD 5. Dez. 1932 - 12. Dez. 1932. Verbotsgründe: Aufgrund der §§ 13, 9, 14 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen des in Nr. 271 vom 5. Dezember Ausgabe A erschienenen Artikels "Polizeiüberfall auf den Nordbayrischen Parteitag der KPD" verboten.
1 Exemplar der Nr. 271.
- "Sozialistische Republik" (Köln); Zeitung: KPD Niederrhein 13. Dez. 1932 - 31. Dez. 1932. Verbotsgründe: Aufgrund des § 13 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen der in Nr. 272, 273, 274 und 276 veröffentlichten Artikel "Die Avantgarde der Einheitsaktion entwirft den Sturmplankampf der Schleicherdiktatur - der Bezirksparteitag der KPD in Mittelrhein eröffnet!", Thälmanns Kampfaufruf gegen Schleicher-Diktatur, für die Arbeiter- und Bauernrepublik", "Bezwingt eure Feinde, erkämpft den Sozialismus" - Revolutionärer Kampfruf des Genossen Pieck von der Reichstagstribüne an die hungernden Massen Deutschlands", verboten.
Je 1 Exemplar der Nr. 272, 273, 274, 276 und 279.
- "Ruhr-Echo" (Essen); Zeitung: KPD 13. Dez. 1932 - 31. Dez. 1932. Verbotsgründe: Aufgrund des § 13 des Republikschutzgesetzes wurde die Zeitung wegen einiger Artikel in Nr. 254 und 257 vom 7. und 10. Dezember "Im Zeichen des Wachsens der revolutionären Kräfte", "Im Zeichen des revolutionären Aufschwungs", "Die Jugend des Kommunismus in unverbrüchlicher Treue mit unserer Partei verbunden!", verboten. Ohne Exemplar.
- Archivaliensignatur
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Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 77, Tit. 4043 Nr. 74
- Alt-/Vorsignatur
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Nr. 21 Bd. 48b
- Kontext
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Ministerium des Innern >> 03 Abteilung II Polizeiabteilung (1787 - 1943) >> 03.31 Sektion 31 Politische Polizei (1921 - 1936) >> 03.31.02 Zensur und Überwachung der Medien (1926 - 1934)
- Bestand
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I. HA Rep. 77 Ministerium des Innern
- Laufzeit
-
1932
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
28.03.2023, 15:43 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1932