Akten

Appellationis Auseinandersetzung um Beschäftigung fremder Matrosen

Kläger: (2) Schifferkompanie zu Wismar für sich und ihr Mitglied Jacob Schmidt (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Bootsleutekompanie zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Anthon Christoph Gröning (A & P)

Fallbeschreibung: Da sich die Wismarer Matrosen mehrfach geweigert haben, den Befehlen ihrer Schiffer zu folgen, hat J. Schmidt drei Rostocker angeheuert. Dagegen klagen die Bootsleute vor dem Gewett, das den Schiffer bei Strafe von 50 Rtlr auffordert, nur Wismarer Bootsvolk anzunehmen. Das Ratsgericht bestätigt dieses Urteil, weshalb die Schiffer an das Tribunal appellieren und argumentieren, sie könnten sich die Widerspenstigkeit der Matrosen nicht länger gefallen lassen. Am selben Tag berichten die Kl. von einer Vergleichsmöglichkeit, die sich vor dem Ratsgericht eröffnet habe Die fremden Matrosen dürften angeheuert werden, wenn alle Wismarer Matrosen Arbeit hätten und keine Bootsleute in Wismar zu bekommen seien. Das Tribunal schreibt am 08.04.1744 an das Ratsgericht und fordert ihn auf, die Parteien in diesem Sinne miteinander zu vergleichen.

Instanzenzug: 1. Gewett 1744 2. Ratsgericht 1744 3. Tribunal 1744

Prozessbeilagen: (7) Befrachtungsvertrag zwischen Ratsherr Johann Stieveleben zu Stralsund und Schiffer Johann Vanselow zu Wismar vom 18.06.1740; Protokoll des Ratsgerichts vom 04.04.1744

Archivaliensignatur
(1) 3266
Alt-/Vorsignatur
Wismar S 308 (W S 9 n. 308)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1740-1744) 07.04.1744-08.04.1744

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:02 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1740-1744) 07.04.1744-08.04.1744

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