Bestand
Amtsgericht Bückeburg (Bestand)
Bestandsgeschichte: Behörde
Im Zuge der neuen Reichsjustizverfassung wurden 1877/79 auch die Justizverhältnisse in Schaumburg-Lippe grundlegend neu geordnet und die Justiz von der Verwaltung getrennt. (1) Zum 1. Oktober 1879 wurden das Landgericht Bückeburg und zwei Amtsgerichte mit Sitz in Bückeburg und Stadthagen neu geschaffen. (2)
Die Aufgabenbereiche der Amtsgerichte wurden folgendermaßen festgelegt:
- Vormundschafts- und Kuratelsachen
- Nachlasswesen
- Depositensachen
- Aufnahme und Anerkennung von das Eigentum an Grundstücken übertragenden Verträgen
- Verträge über eheliche Güterverhältnisse
- Beurkundung von Verträgen und sonstigen einseitigen Erklärungen
- Führung von Hypothekenbüchern
- Aufnahme und Bestätigung von Schuld- und Pfandverschreibungen
- Aufnahme von Wechselprotesten
- Führung der Handels-, Genossenschafts- und Musterregister
Bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen traten die Amtsgerichte an die Stelle der bisherigen Ämter, von der Justizkanzlei übernahmen sie die Funktion als Gericht erster Instanz für die bisher exemten Gerichtsuntertanen. (3)
Der Bezirk des Amtsgerichts Bückeburg umfasste den Gerichtssprengel des bisherigen Amtes Bückeburg und Arensburg. (4)
Im November 1933 wurde aufgrund des Reichserbhofgesetzes vom 29.9.1933 (§ 41) ein Anerbengericht beim Amtsgericht eingerichtet. (5) Es bestand während der NS-Zeit und führte u. a. die Erbhöferolle.
Landwirtschaftliche Entschuldungsverfahren wurden an den Amtsgerichten betrieben, bis sie 1935 in neu eingerichteten Entschuldungsämtern bei Amtsgerichten zusammengezogen wurden. Das Entschuldungsamt beim Amtsgericht Bückeburg war für die Entschuldungsverfahren der Amtsgerichte Bückeburg, Stadthagen, Obernkirchen, Rinteln, Uchte und Stolzenau zuständig. (6) 1947 wurde es aufgelöst und die Verfahren an die Amtsgerichte zurückverwiesen. (7)
Das "Gesetz zur Verhütung
Bestandsgeschichte: erbkranken Nachwuchses" vom 14.7.1933 (in Kraft ab 1.1.1934) führte zur Einrichtung von Erbgesundheitsgerichten. Sie wurden den Amtsgerichten angegliedert wurden, deren Sitz sich am Sitz eines Landgerichts befand. Daher wurde auch in Bückeburg im Januar 1934 ein Erbgesundheitsgericht für die Dauer der NS-Zeit gebildet. (8)
1962 umfasste der Bezirk des Amtsgerichts folgende Orte:
Achum, Ahnsen, Bergdorf-Harrl, Buchholz, Bückeburg, Cammer, Bad Eilsen, Evesen, Frille, Gelldorf, Heeßen, Helpsen, Kirchhorsten, Levesen, Luhden, Meinsen, Müsingen, Rusbend, Scheie, Schierneichen-Deinsen, Seggebruch, Steinbergen, Stemmen, Südhorsten, Sülbeck, Tallensen-Echtorf, Vehlen, Warber sowie die gemeindefreien Gebiete Baum und Harrl. (9)
1971 vergrößerte sich der Bezirk des Amtsgerichts Bückeburg um den des aufgelösten Amtsgerichts Obernkirchen. (10) Hinzu kamen somit die Gemeinden Altenhagen, Antendorf, Bernsen, Borstel, Escher, Hattendorf, Kathrinhagen, Klein Holtensen, Krainhagen, Obernkirchen, Liekwegen, Poggenhagen, Rehren, Röhrkasten, Rolfshagen, Schoholtensen, Westerwald und Wiersen.
Akten und Verzeichnung
Der Bestand wurde von Frau Dr. Silke Wagener-Fimpel geordnet und verzeichnet. Bei der Verzeichnung wurden zahlreiche ältere Akten (frühes 19. Jahrhundert) von Vorgängerbehörden aus dem Amtsgerichtsbestand ausgeschieden und den entsprechenden Beständen zugeordnet: "Justizamt Bückeburg" (L 120a) und Stadtgericht Bückeburg (L 122).
Das Findbuch umfasst gegenwärtig alle im Staatsarchiv befindlichen Zugänge des Bestandes.
Zusätzliche Informationen
Literatur: Claus Dieter BORNEBUSCH: Das Gerichtswesen in Schaumburg-Lippe vom Wiener Kongress bis zur Reichsjustizgesetzgebung 1815-1879, Rinteln 1974 (Schaumburger Studien 34), S. 73 ff.
Verwandte Bestände: L 20 (Justizkanzlei); L 23 (Landgericht Bückeburg); L 23b (Staatsanwaltschaft Bückeburg); L 120a
Bestandsgeschichte: (Justizamt Bückeburg); L 122 (Stadtgericht Bückeburg); H 121a (Amtsgericht Obernkirchen).
Stand: Sept. 2004
Anmerkungen:
(1) Claus-Dieter Bornebusch, Das Gerichtswesen in Schaumburg-Lippe. Vom Wiener Kongress bis zur Reichsjustizgesetzgebung 1815-1879, 1974 (Schaumburger Studien Heft 34).
(2) Schaumburg-Lippische Landesverordnungen, Bd. 12, Nr. 103, Gesetz betr. die Reorganisation der Behörden vom 31.12.1877.
(3) Schaumburg-Lippische Landesverordnungen, Bd. 13, Nr. 25, Ausführungsgesetz zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz und den gleichzeitig mit demselben in Kraft tretenden Reichsgesetzen vom 30.6.1879.
(4) Schaumburg-Lippische Landesverordnungen, Bd. 13, Nr. 27, Verordnung betr. die Bestimmung der Bezirke der Amtsgerichte und der Ämter vom 2.7.1879.
(5) RGBl. I, S. 685-692. L 121a Nr. 1012.
(6) Verordnung über Entschuldungsämter vom 25.6.1935 (RGBl. I, S. 793). Vgl. L 121a Nr. 1043.
(7) VOBl. f. d. brit. Zone vom 12.5.1947, S. 52.
(8) RGBl. I, S. 529-531; Schaumburg-Lippische Landesanzeigen, Bekanntmachung betr. Errichtung von Erbgesundheitsgerichten vom 12.1.1934.
(9) Nds. GVBl. 1962, Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte vom 19.7.1962, S. 85-132.
(10) Nds. GVBl. 1971, Erstes Gesetz zur Aufhebung kleiner Amtsgerichte vom 13.7.1971, S. 244-246, hier: S.
Bestandsgeschichte: 244f.
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
- Bestandssignatur
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Nds. Landesarchiv, Abt. Bückeburg, NLA BU, L 121a
- Kontext
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Nds. Landesarchiv, Abt. Bückeburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Akten >> 1.2 Fachbehörden >> 1.2.5 Justiz
- Bestandslaufzeit
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1790-2001
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
27.01.2023, 17:13 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1790-2001