Urkunden
Hans Schwarz, B. zu Vaihingen, vereidigter Totengräber und Wächter, wegen eidbrüchiger Handlungen außer Landes geflohen, jedoch in Anbetracht seiner Frau und seiner neun kleinen Kinder auf Fürbitte der Fürstin Dorothea, Pfalzgräfin bei Rhein, mit der Auflage wieder eingelassen, vierzehn Tage im Turm am Boden bei Wasser und Brot zu büßen, sein Leben lang keine Zeche mehr zu besuchen, nicht mehr zu spielen, weder kurze noch lange Wehr zu tragen und sich gehorsam zu verhalten, gelobt dies eidlich und schwört U. H. Schwarz war schon zweimal wegen seines verschwenderischen Lebenswandels, Zechens und Spielens gef., aber mit Rücksicht auf seine Familie von der Obrigkeit zum Wächter und Totengräber angenommen worden. Er hatte jedoch im Herbst 1551 seinen Verdienst erneut verzecht und Frau und Kinder das Almosen empfangen lassen, auch die Einwohner Vaihingens zehn Nächte ohne Wacht gelassen. Obwohl wiederum begnadigt, hatte er sich betrunken, seine Familie mißhandelt und auf das Einschreiten eines Nachbarn diesen mit einer Waffe bedroht. Nachdem er nun vor die Amtleute zitiert wurde, war er aus Furcht vor Strafe geflohen.
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 6368
- Extent
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1 U
- Further information
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Siegler: Conlin Machtolf d.A., B. und des Gerichts zu Vaihingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
- Context
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Urfehden >> 12. Band 12: Vaihingen - Waiblingen, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte >> 12.1 Vaihingen >> 12.1.1 Vaihingen, Stadt
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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20.01.2023, 4:51 PM CET
Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1553 Oktober 4
Other Objects (12)
![Hans Schwarz, B. zu Vaihingen, wegen Widersetzlichkeit im Amt gef. und peinlicher Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seiner Frau und anderer, auch in Anbetracht seiner Armut und kleinen Kinder, besonders aber auf das Versprechen seiner künftigen Besserung hin begnadigt und entlassen, schwört U. und gelobt eidlich, keine offene Zeche mehr zu besuchen und nicht mehr zu spielen. H. Schwarz war vom Obervogt Moritz v.Liebenstein sowie von Untervogt, Bm., Gericht und Rat zu Vaihingen zum Scharwächter auf den Gassen, zum Schweinehirten und Totengräber bestellt worden. Trotz mehrmaliger Verwarnung hatte er seine Dienste jedoch fahrlässig versehen und sich mit ungebührlichen, trotzigen Reden gegen seine Obrigkeit aufgelehnt.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/6f54ad39-a5f7-4477-9cc9-a78abcf7af0e/full/!306,450/0/default.jpg)
Hans Schwarz, B. zu Vaihingen, wegen Widersetzlichkeit im Amt gef. und peinlicher Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seiner Frau und anderer, auch in Anbetracht seiner Armut und kleinen Kinder, besonders aber auf das Versprechen seiner künftigen Besserung hin begnadigt und entlassen, schwört U. und gelobt eidlich, keine offene Zeche mehr zu besuchen und nicht mehr zu spielen. H. Schwarz war vom Obervogt Moritz v.Liebenstein sowie von Untervogt, Bm., Gericht und Rat zu Vaihingen zum Scharwächter auf den Gassen, zum Schweinehirten und Totengräber bestellt worden. Trotz mehrmaliger Verwarnung hatte er seine Dienste jedoch fahrlässig versehen und sich mit ungebührlichen, trotzigen Reden gegen seine Obrigkeit aufgelehnt.
![Lorenz Strohschneider und Georg Keßler, beide aus Unterhaslach, wegen Beihilfe zum Straßenraub einige Zeit zu Vaihingen gef. und "hoher" Strafe verfallen, jedoch in Ansehung ihrer ehrlichen Freundschaft und ihrer Jugend, auch auf Fürbitten ihrer Freunde hin begnadigt und freigel., versprechen, ihre Gefängnisatzung zu bezahlen, und geloben eidlich, fortan von dergleichen Taten abzustehen und sich wohl und gehorsam zu verhalten, und schwören U. Die A. waren vor wenigen Tagen dabeigewesen, als Hans und Wolf Schwarz, beide aus Haslach, einem Priester auf offener Straße Geld abgefordert hatten, obwohl er ihnen nichts schuldig war.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e0389d4c-0c93-459d-abc3-f153cdccbe3c/full/!306,450/0/default.jpg)
Lorenz Strohschneider und Georg Keßler, beide aus Unterhaslach, wegen Beihilfe zum Straßenraub einige Zeit zu Vaihingen gef. und "hoher" Strafe verfallen, jedoch in Ansehung ihrer ehrlichen Freundschaft und ihrer Jugend, auch auf Fürbitten ihrer Freunde hin begnadigt und freigel., versprechen, ihre Gefängnisatzung zu bezahlen, und geloben eidlich, fortan von dergleichen Taten abzustehen und sich wohl und gehorsam zu verhalten, und schwören U. Die A. waren vor wenigen Tagen dabeigewesen, als Hans und Wolf Schwarz, beide aus Haslach, einem Priester auf offener Straße Geld abgefordert hatten, obwohl er ihnen nichts schuldig war.
![Peter Stainlin, Metzger zu Hohenhaslach, wegen Fortsetzung seiner verschwenderischen Lebensweise - trotz seiner Verschreibung - abermals einige Zeit zu Vaihingen gef., vom Anwalt seines Landesherrn peinlich angeklagt und harter Leibesstrafe verfallen, jedoch in Anbetracht seiner Familie und Freundschaft, auch auf die Beteuerung, sich zu bessern, wiederum begnadigt mit der Auflage, eine Geldstrafe von 10 fl und seine Atzung zu bezahlen sowie eine besiegelte Verschreibung aufzurichten, in der er erneut schwört, die Artikel seiner früheren U. zu halten, gelobt eidlich, dem allem nachzukommen.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/26fb79ee-7dc9-4621-979e-894f7d0abc2e/full/!306,450/0/default.jpg)