Ratgeber
Anleitung zur Juristischen Praxi : Worinnen die Art in denen Gerichten zu procediren so wol in-als ausser Sachsen enthalten ist. Mit vielen Observationes erläutert, Samt einem Anhange eines ganzen Processes.
- Alternative title
-
prozedieren wowohl Prozesses
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.pract. 187 m
- VD18
-
VD18 14588439
- Dimensions
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4°
- Extent
-
8 ungezählte Seiten, 796 Seiten, 52 ungezählte Seiten
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
Rückseite des Titelblatts unbedruckt
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Nürnberg
- (who)
-
bey Johann Georg Lochner
- (when)
-
1761.
- Creator
- Contributor
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10511277-7
- Last update
-
16.04.2025, 8:31 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Ratgeber
Associated
- Scopp, Johann Georg
- Lochner, Johann Georg
- bey Johann Georg Lochner
Time of origin
- 1761.
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Der Neu-ankommende Holländische Gärtner: Oder Gründlicher und deutlicher Unterricht, Wie die Holländische Blumen-Zwiebel, als Tulipen, Hyacinthen, Narcissen, Jonquillien, Irides, Martagons, Ranunculn, Anemonen etc. etc. In unserm Ober-Teutschland am sichersten zu pflantzen, zu warten und zu vermehren sind : Ein Werck, so sich um desto mehr recommendirt, als darinnen dergleichen Particularitäten und Handgriffe vorkommrn, welche vielleicht noch manchem Gärtner bißhero unbekannt gewesen, vielweniger in denen Garten-Büchern gefunden werden. Alles aus eigener Erfahrung zusammen getragen, und denen curieosen Blumen-Liebhabern zum Vergnügen ans Liecht gegeben. Nebst einem Anhang, wie Blumen ausser der Zeit mitten im Winter in einem Wasser-Glass, ohne Schaden der Zwiebel, hervorzubringen; Zu welchem noch kommt: Ein regelmäßiger Bericht, vom Versetzen und nöthigen Beschneiden derer Zwerg-Obst-Bäume: wie auch von der eigentlichen Warte der Pomeranzen und Citronen-Bäume, auch wie diese durch ihre Blätter zu erziehen und fortzupflanzen

Der Glückliche und Wohlerfahrne Land- Und Haus-Artzt : Der fast alles dasjenige, was einem Land-Artzt zu wissen höchst nöthig, auch nebenst deme allerhand gute und bewährte Medicamenta zu bereiten; Und wie endlichen mit geringen und schlechten Haus-Mitteln vielerley Kranckheiten zu curiren, getreulichst eröffnet und anzeiget

Der in peinlichen Fällen wohl Instruirte Richter, oder theoretisch-practischer Criminal-Tractat, aus Denen Kayserlich-Carolingisch- und Churfürstlich-Sächsischen Rechten genommen, und zum heutigen Gebrauch verordnet, wo Der General- und Special-Proceß auf eine besondere Art, durch verschiedene Theile, gezeiget wird, und sowohl der heutige Gebrauch der Strafen, als die Beschreibung der gewöhnlichen Instrumenten zur Tortur, zu finden ist; Samt einem Anhang eines Casus, welcher das ganze Werck berühret, und eine Erleichterung zum ganzen Inquisitions-Proceß an die Hand gibt : Nebst Beyfügung der Peinlichen Hals-Gerichts-Ordnung, mit Anmerckungen erleutert, aus wohlerfahrenen und in der Praxi geübten Auctoribus zusammen getragen, und in teutscher Sprache mitgetheilet

Theil 2: Worinnen Von demselben überhaupt, und denjenigen bey demselben gestanden- und aufgeschwornen Fürstlichen, Gräflichen, Freyherrlichen und Adelichen Familien insonderheit; Nechst dem Von denen in der Eichstettischen Diœces gelegenen Collegiat-Stifftern, Rural-Decanaten, wie auch Manns- und Frauen-Clöstern, und andern mehr gehandelt; Und diesem eine Staats-Geographie oder Beschreibung Von denen zu diesem Bißthum gehörigen Aemtern, Schlössern, Städten und Märckten beygefüget wird
