Sachakte

Nachrichten vom Branntwein-Brennen und Blasen-Geldern de Anno 1702 bis Annum 1764

Enthaeltvermerke: enth.: 1) Mandatum Camerae von allen Cavalliers-Conductorem, welche neben dem ihren Krug-Herren abstattenden Krug-Geldern wegen Branntwein-Blasen jährlich 2 Reichstalern samt einiger Amts-Gebühren (Ambts gebührnüs) zum Hochfürstlichen Register jederzeit entrichtet eine specificierliche Designation, und von welchen Jahren bis anhero ein jeder solche Zahlung getan aus den Registern zu extrahieren und binnen 14 Tagen einzuschicken; 4. Aug. 1702; 2) Rentmeister Widenbrück berichtet hierauf, daß die Zahlung der 2 Reichstaler aus den adligen (adlichen) Dorfschaft[en] indistincte, ob die Brenner zugleich Krüger gewesen oder nicht, geschehen, es wäre aber propter nunquam factam Contradictionem in den jährlichen Registris Specifice nicht mit eingerückt, ob diejenigen, welche Branntwein gebrannt [haben], Krüger gewesen [sind], 6. Sept. 1702; 3) Rescriptum Celsissimi Principis Hermanni Werneri den von Kettlerischen Conductoren zu Nieheim (Nieheimb) mit der jährlichen Recognition der 2 Reichstaler Branntwein-Blasen-Gelder zu verschonen, 11. Mai 1703; 4) Copia Rescripti Celsissimi Principis Francisci Anrnoldi , vermög welchem dem Herrn von Calenberg zu Westheim das Branntwein-Brennen gegen jährlich zu zahlende 6 Reichstaler privative verstattet [wird], 11. Sept. 1705; 5) Rescriptum Camerae, die Reconitions-Gelder von zwei Branntwein-Brennereien zu Neuenheerse executive beizutreiben, welche solches verweigert [haben], weil sie auf der Freiheit wohnen, 29. Okt. 1706; 6) Richter zu Borgentreich praetendiert von jeder Branntwein-Blase in seinem District 4 Groschen Richter-Gebühr, über welche Anforderung zu berichten dem Rentmeister zum Dringenberg anbefohlen wird, 10. Okt. 1712; 7) Fürst Frantz Arnoldt tut das vorhin verbotene Branntwein-Brennen hinwieder verstatten, 3. März 1714; 8) Derselbe Fürst tut abermals das vorhin ergangene Verbot wegen des Branntwein-Brennens hinwieder cassieren, 7. Mai 1715; 9) Die Branntwein-Blasen-Gelder sollen pro 1715 völlig bezahlt werden, weil das geschehene Verbot, Branntwein zu brennen, bald wieder aufgehoben [wird], 9. März 1716; 10) Rescriptum Camerae, sich nach den im Oberamtlichen District befindlichen Branntwein-Blasen zu erkundigen und ab dem Befinden zu referieren, 18. Nov. 1717; 11) Verschiedene Designationes über alle im Oberamtlichen District mit Benennung der Ortschaften befindlicher Branntwein-Blasen, Anno 1717; 12) Verzeichnis der Branntwein-Blasen in der Land-Vogtei Peckelsheim (Peckels Heimb) und Borgentreichischen District, Anno 1726; 13) Frau Äbtissin zu Neuenheerse beschwert sich über den Rent-Meister zum Dringenberg wegen von den Geistlichen Herrn Waldeyer abgeforderten und executive beigetriebenen werden wollenden Blasegelder, worauf der Äbtissin anbefohlen wird, erweislich darzutun, daß sie wegen der Blasen-Gelder ein befugtes Recht hergebracht habe, 10. Mai 1732; 14) Decretmäßige Beantwortung, Vorstellung und Bitte ad Effectum ut intus cum adjunctis A. B. C. et D. Anwalts der Frau Äbtissin zu Heerse contra Herrn Rentmeister Brandt zum Dringenberg, dem Geistlichen Waldeyer abgeforderte Blasengelder betreffend. Cum inscripto Mandato desuper intra Octiduum se declarandi, 18. Nov. 1733; 15) Mandatum Consilii Intimi, worin das Branntwein-Brennen zwar verstattet, die Anzahl der Blasen aber in den Städten und Dörfern nach Proportion ihrer Größe und Schatz-Contingents determiniert werden, 17. Febr. 1741; 16) Rescriptum Camerae, daß die Branntwein-Brennereien an den Meistbietenden verpachten werden, 8. März 1741; 17) Urkunde (Uhrkundt), daß dem Urban Jacobs aus Körbecke (Cörbeke) das Branntwein-Brennen daselbst privative verstattet [sei] für 8 Reichstaler von Ostern 1741 bis dahin 1742, 27. März 1741; 18) Ad Causam Urban Jacobs in puncto der Branntwein-Brennerei wird dem Richter zu Borgholz (Borcholtz) anbefohlen, darüber zu berichten, 6. Febr. 1742; 19) Joannes Fricken, Bürger zum Dringenberg, praetendiert eine kleine Disillier-Blase frei zu haben. Cum inscripto Mandato desuper referendi, 29. März 1745; 19 1/2) Verzeichnis der Branntwein-Brenner in der Warburgischen Börde de Anno 1746 in 1747; 19 3/4) Specificatio der Oberamts Blasen-Gelder, so Pedellus (pedellus) erhoben de 1747 in 1748; 20) Domherr von Ketteler beschwert sich über den Richter zu Nieheim (Nieheimb), daß er die Blasen-Gelder absque Requistione aus der Gemeinheit Merlsheim (Merlsen) beitreiben wolle, 20. Febr. 1749; 21) Rescriptum Dringenbergense, die Branntwein-Brenner zu Merlsheim (Merlssen) und Verwalter Hoxerman zur Zahlung 4 Reichstaler Blasengelder executive anzuhalten, 13. März 1749; 22) Herr Amtmann zur Hindenbrug fragt an, ob dem Herman Fornefeldt zu Heerste (Heersta) eine Branntwein-Blase zu verstatten [sei], 29. Dez. 1749; 23) Copia Celsissimi Rescripti wegen der Witwe Wegener zu Westheim (Westheimb) anno 1732 verliehener Concession, Branntwein zu brennen, auch wegen executiver Beitreibung des gewöhnlichen Cameralpraestandi von den in Cavalliers-Dörfern wohnenden Branntwein-Brennern de 15. Febr. 1750, wobei Hochfürstliche Hof-Kammer rescribiert, von solchen Geldern nichts in Rückstand zu bringen, 5. Juni 1750; 24) Branntwein-Blasen-Gelder, so aus dem ganzen Oberamt-District zu zahlen gewesen de 1751; 25) Gograf zu Brakel (Brakell) berichtet, daß die Stadt Brakel (Brakell) die vorhin licitierte 40 Reichstaler Blasengeld an ihn nicht bezahlen wolle, 10. März 1755; 26) Concept [eines] Berichts ad Cameram in Betreff Herrn von Haxthausen zu Welda rückständiger Blasengelder, 9. Juni 1755; 27) Hochfürstliche Hof-Kammer übersendet eine Assignation, um solche bei der Land-Rentmeisterei zu übergeben und dagegen Quittung einzuziehen, 16. Juni 1755; 28) Bericht des Rent-Meisters Weber ad Cameram, wobei der die überschickte Assignation wieder zurück sendet, 21. Juni 1755; 29) Über diese Zurücksendung der Assignation bekommt der Rentmeister einen scharfen Verweis und Hochfürstliche Hof-Kammer remittiert selbe zum Gebrauch wieder zurück, 21. Juni 1755; 30) Untertänigster Bericht wegen der Branntwein-Blasen, so zu Fronhausen befindlich, 25. Juni 1756; 31) Bericht des Richters zum Kleinenberg wegen der daselbst befindlichen Branntwein-Blasen, 25. Juni 1756; 32) Concept [eines] Berichts ad Cameram, worin der Rentmeister Weber die Anfrage tut, ob nicht der angeblich mit dem Herrn von Haxthausen zu Welda in puncto Blasengelder getroffener Contractus aufzurufen sei, 27. Sept. 1756; 33) Rescriptum Camerae dem Herrn von Haxthausen zu bedeuten, daß der Contract cessieren solle, 27. Sept. 1756; 34) Die Korn-Branntwein-Brenner zu Westheim supplicieren um Nachlaß der Branntwein-Blasen-Gelder pro 1756, worauf pro Rata temporis die Zahlung determiniert [wird/wurde], 21. März 1757; 35) Gograf Scherz zu Willebadessen (Willebassen) referiert wegen wider Verbots geschehenen Branntwein-Brennens daselbst, sich Commission zu einer vorzunehmenden Visitation ausbittend, 1. Sept. 1757; 36) Dem Pedello Martin Hassen wir aufgetragen, dernach zu inquirieren und die vorfindliche Blasen-Köpfe nebst seiner Relation einzuliefern, 18. Sept. 1757; 37) Citatio ad Comparendum wider den Kleyboldt aus Willebadessen (Willebassen) una cum Mandato den Blasen-Kopf mit einzuliefern, 20. Sept. 1757; 38) Similis Citatio contra Conductorem zu Haberhausen, 20. Sept. 1757; 39) Dem Schäfermeyer Gluntz zu Schwaney wird aufgegeben, rechtlich zu erweisen, daß er von den Blasengeldern befreit sei, 23. Febr. 1758; 40) Extract [eines] Meyerbriefs, so dann ein Zeugenverhör und Attestatum D. Pastoris Knobbe zu Schwaney, wodurch der Schäfermeyer seine Freiheit vom Branntwein-Gelde probieren will, 27. Febr. 1758; 41) Secretarius Fricken zum Dringenberg will von einer kleinen Distillier-Blase keine Recognition geben, weshalb er bei Hochfürstlicher Hof-Kammer Anfrage geschickt [habe], 1. März 1759; 42) Mandatum an den Richter Wiechers zu Reelsen wegen einer verarretierten Branntwein-Blase, 30. Dez. 1760; 43) Copia arctioris Mandati poenalis Executivi contra Twiste Müller Blomen zu Warburg in puncto edictwidrigen Branntwein-Brennens, 23. Juni 1762; 44) Schreiben Herrn Hof-Kammer-Rats Schürman und sonstige Nachrichten wegen versteigerter Concession, Branntwein zu brennen, 6. Okt. 1763 et Sequentes; 45) Rescriptum Camerae in Betreff verpachteter Branntwein-Blasen und von den Cavalliers-Dörfern einzufordernden Recognitions-Gelder, 23. Nov. 1763; 46) Bericht des Gografen zu Brakel (Brakell) wegen [der] dem Amtmann zu Vöhrden erteilten Concession, die Stadt Brakel (Brakell) privative mit Branntwein zu versehen, 4. Dez. 1763; 47) Bericht des Freigrafen von Hiddessen ad Causam denuntiationis contra einige Scherfedische Eingesessenen in puncto verbotenen Branntwein-Brennens, 4. Dez. 1763; 48) Concept [eines] Berichts ad Cameram, den Conrad Rüsing aus Willebadessen (Willebassen) in puncto nachsuchender Gestattung einer Distilier-Blase, 10. Dez. 1763; 49) Rescriptum Camerae, die dem Amtmann Meyer verpachtete, nun von demselben der Stadt Brakel (Brakell) hinwieder abgestandenen Brakelschen Branntwein-Brennerei, 23. Dez. 1763; 50) Bericht des Schwaneyischen Samt-Richters von Ostern 1763 bis 1. Nov. zahlenden Branntwein-Gelder [betreffend], 16. Jan. 1764; 51) Nachricht wegen an den Meistbietenden geschehener Elocation der Branntwein-Blasen, 22. Okt. 1764

Reference number
B 414, 237
Former reference number
Loculus XVII, Paket B Nr. 1-51

Context
Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg >> 9. Branntwein-Brennen
Holding
B 414 Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg

Date of creation
1702-1764

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Last update
30.04.2025, 3:17 PM CEST

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Time of origin

  • 1702-1764

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