Akten

Mandatum inhibitorium Auseinandersetzung um Einhaltung des Pachtvertrages

Kläger: (2) Jochim Hermann Schulz, Pächter zu Zarnekow im Amt Neukloster

Beklagter: Johann Jacob Arends, Subrektor der Wismarer Stadtschule, als Administrator des Bockhäuserschen Erbes

Fallbeschreibung: Der Kl. und sein Vorgänger in der Ehe mit seiner Frau bewohnen das Gut Zarnekow seit 27 Jahren und haben bisher immer pünktlich ihre Pacht bezahlt. Für die Pachtzahlung des laufenden Jahres hat der Kl. den Kaufmann Hinrich Hase zum Bürgen bestellt, woraufhin der Bekl. den Vertrag zu Trinitatis 1737 kündigen und das Gut an N N Lübcke zu Steinhagen verpachten will. Der Kl. wehrt sich gegen diese kurzfristige Kündigung und bittet das Tribunal, dem Bekl. dies zu verbieten. Das Tribunal beauftragt den Bekl. am 22.02., eine Erklärung abzugeben und erhält diese am 04.03. Der Bekl. nennt als Grund für die Kündigung die verspätete Bezahlung der Pacht im vergangenen Jahr und die ungenügende Bürgschaftsleistung des Kl.s. Das Tribunal setzt am 05.03. einen Vorbescheid auf den 22.03.1737 an und lädt die Parteien sowie den neuen Pächter Lübcke persönlich vor. Beim Vergleich einigt man sich, daß der Kl. das Gut zu Trinitatis 1737 verläßt und dafür 60 Rtlr Entschädigung erhält.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1737

Archivaliensignatur
(1) 3197
Alt-/Vorsignatur
Wismar S 274 (W S 8 n. 274)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
18.02.1737-23.03.1737

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:01 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • 18.02.1737-23.03.1737

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