Bestand

Ledebur, Gisbert v. (Bestand)

Gisbert von Ledebur, ein Neffe Friedrichs von Bodelschwingh, wurde am 07.04.1899 als Spross der adligen Familie von Ledebur geboren. Er erreichte als Soldat den Rang Major der Reserve. 1929 unterstütze er den Raketenpionier Reinhold Tiling, indem er ihm auf dem Familiengut, Schloss Ahrenshorst in Bohmte bei Osnabrück, eine Werkstatt zur Verfügung stellte. Nach dem Tod seines Vaters Wilhelm übernahm Gisbert von Ledebur 1930 Ahrenshorst.Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933, die er positiv sah, verstimmte den gläubigen Christen der sich immer mehr zuspitzende Kirchenkampf. Mit einigen anderen Mitstreitern wie Theodor Bartram, Hermann Waldmann und Theodor Ellwein machte er es sich zur Aufgabe, Kirche und Nationalsozialismus zusammen zu bringen. Er war Mitbegründer der "Deutschen Evangelischen Laienbewegung" 1937 (auch "Arbeitsausschuss der Laien", "Volksrat der Laien", "Laiennotbund"), die an den Wittenberger Bund angeschlossen war. Diese sollte eine den Nationalsozialisten genehme Umformung der organisierten Volksarbeit der evangelischen Kirche (Innere Mission, Männerwerk, Frauen- und Jugendarbeit) darstellen. Ziele der Laienbewegung waren ein "Tatchristentum", Lockerung der Gegensätze der Kirchenkampfparteien, Anerkennung bzw. Verteidigung des "christlichen Glaubenserbes" und Aufhebung der Trennung zwischen Laien und Pastoren. Die Laienbewegung entfaltete allerdings nur eine geringe Kraft, da kaum ein Unterschied zwischen Pfarrern und Laien sowie Mitgliedern und Nichtmitgliedern gemacht wurde. Seit dem 16. Dezember 1937 gab von Ledebur die Zeitschrift "Sonntag im Volk" heraus, die allerdings nach sieben Nummern eingestellt wurde. Letztendlich blieb die Laienbewegung unter der Führung von Ledeburs eine ephemere Episode. Gisbert von Ledebur starb am 21.07.1980 in Schwenningdorf.Der Nachlass wurde dem Archiv im Juni 2009 übergeben. In dem Bestand befinden sich Aufsätze von Gisbert von Ledebur zur Arbeit und Zielsetzung der Laienbewegung. Weiterhin umfasst der Nachlass Verwaltungsangelegenheiten der Bewegung. Der zweite große Bereich, der sich in dem Bestand befindet, ist der Schriftverkehr Gisberts von Ledebur. Die Schriftstücke und die Korrespondenz über die Laienbewegung reißt im Jahr 1940 plötzlich ab. Es finden sich nur noch drei Briefe von Hermann Waldmann bzw. dessen Frau.Der Nachlass, der zwei Akten umfasst, wurde im Rahmen eines universitären Praktikums von Fabian Hartl im September 2009 im Landeskirchlichen Archiv Bielefeld verzeichnet.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.52 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.52 Nr. ...".Literatur: Kurt Meier, Der evangelische Kirchenkampf Band II, Halle (Saale) 1976, S. 373 ff.

Form und Inhalt: Gisbert von Ledebur, ein Neffe Friedrichs von Bodelschwingh, wurde am 07.04.1899 als Spross der adligen Familie von Ledebur geboren. Er erreichte als Soldat den Rang Major der Reserve. 1929 unterstütze er den Raketenpionier Reinhold Tiling, indem er ihm auf dem Familiengut, Schloss Ahrenshorst in Bohmte bei Osnabrück, eine Werkstatt zur Verfügung stellte. Nach dem Tod seines Vaters Wilhelm übernahm Gisbert von Ledebur 1930 Ahrenshorst.
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933, die er positiv sah, verstimmte den gläubigen Christen der sich immer mehr zuspitzende Kirchenkampf. Mit einigen anderen Mitstreitern wie Theodor Bartram, Hermann Waldmann und Theodor Ellwein machte er es sich zur Aufgabe, Kirche und Nationalsozialismus zusammen zu bringen. Er war Mitbegründer der "Deutschen Evangelischen Laienbewegung" 1937 (auch "Arbeitsausschuss der Laien", "Volksrat der Laien", "Laiennotbund"), die an den Wittenberger Bund angeschlossen war. Diese sollte eine den Nationalsozialisten genehme Umformung der organisierten Volksarbeit der evangelischen Kirche (Innere Mission, Männerwerk, Frauen- und Jugendarbeit) darstellen. Ziele der Laienbewegung waren ein "Tatchristentum", Lockerung der Gegensätze der Kirchenkampfparteien, Anerkennung bzw. Verteidigung des "christlichen Glaubenserbes" und Aufhebung der Trennung zwischen Laien und Pastoren. Die Laienbewegung entfaltete allerdings nur eine geringe Kraft, da kaum ein Unterschied zwischen Pfarrern und Laien sowie Mitgliedern und Nichtmitgliedern gemacht wurde. Seit dem 16. Dezember 1937 gab von Ledebur die Zeitschrift "Sonntag im Volk" heraus, die allerdings nach sieben Nummern eingestellt wurde. Letztendlich blieb die Laienbewegung unter der Führung von Ledeburs eine ephemere Episode. Gisbert von Ledebur starb am 21.07.1980 in Schwenningdorf.
Der Nachlass wurde dem Archiv im Juni 2009 übergeben. In dem Bestand befinden sich Aufsätze von Gisbert von Ledebur zur Arbeit und Zielsetzung der Laienbewegung. Weiterhin umfasst der Nachlass Verwaltungsangelegenheiten der Bewegung. Der zweite große Bereich, der sich in dem Bestand befindet, ist der Schriftverkehr Gisberts von Ledebur.
Die Schriftstücke und die Korrespondenz über die Laienbewegung reißt im Jahr 1940 plötzlich ab. Es finden sich nur noch drei Briefe von Hermann Waldmann bzw. dessen Frau.
Der Nachlass, der zwei Akten umfasst, wurde im Rahmen eines universitären Praktikums von Fabian Hartl im September 2009 im Landeskirchlichen Archiv Bielefeld verzeichnet.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.52 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.52 Nr. ...".
Literatur: Kurt Meier, Der evangelische Kirchenkampf Band II, Halle (Saale) 1976, S. 373 ff.

Bestandssignatur
3.52

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe

Bestandslaufzeit
1933 - 1951

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1933 - 1951

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