Tektonik

05.03.02 Justiz

Der Staatsvertrag vom 18.05.1990 stand am Anfang der Rechtsangleichung zwischen der DDR und der Bundesrepublik. Mit dem Verfassungsgesetz der frei gewählten Volkskammer der DDR vom 05.07.1990 zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes, das zum 15.07.1990 in Kraft trat, wurde der Umbau der Justiz eingeleitet. Durch den Einigungsvertrag erlangte dann jedoch das bundesdeutsche Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung vom 09.05.1975 in den neuen Ländern Geltung. Das Sächsische Gesetz über die Organisation der Gerichte vom 30.06.1992 beendete zum 01.01.1993 die Aufbauphase, in welcher die Justiz nach dem Prinzip der Gewaltenteilung neben der Legislative und Exekutive als dritte Gewalt im Staat etabliert wurde. Sie umfasst die Bereiche der Rechtspflege und der Rechtsverwaltung. Die Rechtspflege obliegt nach Artikel 92 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen unabhängigen Richtern. Organe der Rechtspflege sind die Gerichte. Die Rechtsverwaltung wird durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz wahrgenommen. Auch der Strafvollzug wurde wieder der Justiz unterstellt.

Context
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 05. Freistaat Sachsen seit 1990 >> 05.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen

Other object pages
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Rights
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Last update
27.11.2023, 8:58 AM CET

Data provider

This object is provided by:
Sächsisches Staatsarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Other Objects (12)