Akte

Mandatum inhibitiorium Auseinandersetzung um Bruch von Auflagen des Gerichts

Kläger: (2) Matthias Böckel, Gewürzhändler zu Wismar

Beklagter: Rat zu Wismar

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Lic. Johannes Thurmann, Fiskal (A & P)

Fallbeschreibung: Kl. ist von Peter Bartels vor dem Rat beschuldigt worden, ihm in der Kirchen ins Gesicht gespieen und für einen schelm und dieb gescholten" zu haben, woraufhin ihm der Rat ein Friedegebot bei 20 Rtlr Strafe auferlegt hat. Kl. bestreitet die Beschuldigungen Bartels, daß er dieses Gebot gebrochen habe und bittet dem Rat zu verbieten, die Strafe an ihm zu vollstrecken. Das Tribunal schlägt den Antrag am 11.12.1666 ab. Am 16.01.1667 bittet Kl. erneut um ein Mandat oder ein Reskript an den Rat, ihn mit der Strafvollstreckung zu verschonen, eine Antwort des Tribunals erhellt nicht.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1666-1667

Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 10.01., 26.09., 29.10. und 03.12.1666, 14.01.1667; Kriminalgerichtsprotokolle vom 19.09. und 06.10.1666

Archivaliensignatur
(1) 0145
Alt-/Vorsignatur
Wismar B 48 (W B 2 n. 48)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 02. 1. Kläger B
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
08.12.1666-14.01.1667

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Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 11:27 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • 08.12.1666-14.01.1667

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