Archivale
Schriftverkehr der Schutzhäftlinge.
Aus politischen Erwägungen sind von dieser Regelung auszunehmen: a) Norwegische Schutzhäftlinge b) Holländische Schutzhäftlinge
c) Tschechische Isolierung (Ehren-) Häftlinge
Für diese gelten weiterhin die Bestimmungen der Lagerordnung
II. Postempfang und Schreiberlaubnis für jüdische Häftlinge und Angehörige der Ostvölker wird auf einmal in 2 Monaten beschränkt. Dabei ist zu beachten: ostvölkische Häftlinge können nur Karten mit Rückantwort schreiben, die nur vom Betriebs- bzw. Lagerführer bezogen werden. Bei Anforderung dieser Karten ist der zuständigen Postdienststelle vom Lagerführer ein spezifizierter Ausweis im Sammelbezug vorzulegen. Um politisch nachteilige Rückwirkungen zu vermeiden, ist erforderlich bei solchen.
- Archivaliensignatur
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0.4, 075/0170a
- Alt-/Vorsignatur
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former reference number: Allgemeines 24
former reference number: 396, Folio 28-29
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: IV C 2 Allg. Nr. 42295
- Formalbeschreibung
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Art: Fotokopie einer Abschrift
- Kontext
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1942
- Bestand
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Provenienz
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Reichssicherheitshauptamt
- Laufzeit
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30.03.1942
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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02.06.2025, 09:19 MESZ
Datenpartner
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Beteiligte
- Reichssicherheitshauptamt
Entstanden
- 30.03.1942