Archivale

Schriftverkehr der Schutzhäftlinge.

Aus politischen Erwägungen sind von dieser Regelung auszunehmen: a) Norwegische Schutzhäftlinge b) Holländische Schutzhäftlinge
c) Tschechische Isolierung (Ehren-) Häftlinge
Für diese gelten weiterhin die Bestimmungen der Lagerordnung
II. Postempfang und Schreiberlaubnis für jüdische Häftlinge und Angehörige der Ostvölker wird auf einmal in 2 Monaten beschränkt. Dabei ist zu beachten: ostvölkische Häftlinge können nur Karten mit Rückantwort schreiben, die nur vom Betriebs- bzw. Lagerführer bezogen werden. Bei Anforderung dieser Karten ist der zuständigen Postdienststelle vom Lagerführer ein spezifizierter Ausweis im Sammelbezug vorzulegen. Um politisch nachteilige Rückwirkungen zu vermeiden, ist erforderlich bei solchen.

Archivaliensignatur
0.4, 075/0170a
Alt-/Vorsignatur
former reference number: Allgemeines 24
former reference number: 396, Folio 28-29
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: IV C 2 Allg. Nr. 42295
Formalbeschreibung
Art: Fotokopie einer Abschrift

Kontext
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1942
Bestand
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Provenienz
Reichssicherheitshauptamt
Laufzeit
30.03.1942

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Letzte Aktualisierung
02.06.2025, 09:19 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Beteiligte

  • Reichssicherheitshauptamt

Entstanden

  • 30.03.1942

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