Archivale

Schriftverkehr der Schutzhäftlinge.

Aus politischen Erwägungen sind von dieser Regelung auszunehmen: a) Norwegische Schutzhäftlinge b) Holländische Schutzhäftlinge
c) Tschechische Isolierung (Ehren-) Häftlinge
Für diese gelten weiterhin die Bestimmungen der Lagerordnung
II. Postempfang und Schreiberlaubnis für jüdische Häftlinge und Angehörige der Ostvölker wird auf einmal in 2 Monaten beschränkt. Dabei ist zu beachten: ostvölkische Häftlinge können nur Karten mit Rückantwort schreiben, die nur vom Betriebs- bzw. Lagerführer bezogen werden. Bei Anforderung dieser Karten ist der zuständigen Postdienststelle vom Lagerführer ein spezifizierter Ausweis im Sammelbezug vorzulegen. Um politisch nachteilige Rückwirkungen zu vermeiden, ist erforderlich bei solchen.

Reference number
0.4, 075/0170a
Former reference number
former reference number: Allgemeines 24
former reference number: 396, Folio 28-29
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: IV C 2 Allg. Nr. 42295
Formal description
Art: Fotokopie einer Abschrift

Context
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1942
Holding
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Date of creation
30.03.1942

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Provenance
Reichssicherheitshauptamt
Last update
22.04.2032, 11:59 AM CEST

Data provider

This object is provided by:
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. If you have any questions about the object, please contact the data provider.

Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 30.03.1942

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